Ausgangssperre hat keine Auswirkungen auf den Busverkehr

Neben der Ausgangssperre gilt auch eine verschärfte Maskenpflicht in der Region Osnabrück mit FFP2-Masken oder gleichwertigen Masken. Dies gilt auch für den Busverkehr. Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
Neben der Ausgangssperre gilt auch eine verschärfte Maskenpflicht in der Region Osnabrück mit FFP2-Masken oder gleichwertigen Masken. Dies gilt auch für den Busverkehr. Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
Die ab dem heutigen Mittwoch geltende Ausgangssperre in Stadt und Landkreis Osnabrück hat keine Auswirkungen auf den Fahrplan des Busverkehrs, wie die Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) mitteilt. Es gilt jedoch eine verschärfte Maskenpflicht.

Das Mobilitätsangebot der Partner der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück (VOS) wird auch nach 21 Uhr bis Betriebsschluss aufrecht erhalten. Personen, die beispielsweise in systemrelevanten Berufen tätig und auf den ÖPNV angewiesen sind, können also weiterhin mit dem Bus zur Arbeit fahren.

In den Bussen und auch an den Haltestellen der VOS gilt die verschärfte Maskenpflicht. Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske, eine KN95-Maske, eine N95-Maske oder eine höherwertige FFP3-Maske tragen. Medizinische Masken sind dagegen nicht mehr zulässig. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren ist eine textile Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend. Die Einhaltung der Maskenpflicht wird kontrolliert.

Wie bereits berichtet, gilt neben der Ausgangssperre in der Region Osnabrück in einer weiteren Allgemeinverfügung die Pflicht zum Tragen von Masken in Stadt und Landkreis Osnabrück (wir berichteten). Überall dort, wo bislang eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, gilt nun eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Wo bereits zuvor eine medizinische Maske getragen werden musste, muss nun eine FFP-2-Maske getragen werden. Das gilt beispielsweise im ÖPNV, in Geschäften und in Kirchen. Wird ein Pkw nicht ausschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes genutzt, gilt auch dort eine Pflicht zum Tragen einer FFP-2-Maske für alle Mitfahrerinnen und Mitfahrer. Fahrer oder Fahrerin sind von dieser Verpflichtung befreit.

F. Ro. mit S. Ph./vos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay