Keine Änderungen bei der Grundsteuer Neue Bescheide in Wallenhorst für Gewerbesteuerpflichtige

Das Rathaus in Wallenhorst. Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
Das Rathaus in Wallenhorst. Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
Der Gewerbesteuerhebesatz ist in Wallenhorst gemäß Ratsbeschluss zum 1. Januar 2024 von 360 auf 400 Prozent gestiegen. Daher erhalten alle Gewerbesteuerpflichtigen in den nächsten Tagen neue Bescheide über die Gewerbesteuervorauszahlung 2024.

Neue Bescheide bekommen ebenfalls alle Hundesteuerpflichtigen, da in diesem Jahr auch neue Hundesteuermarken ausgegeben werden.

Bei der Grundsteuer A und B und der Niederschlagswassergebühr gibt es hingegen keine Änderungen, sodass hier keine neunen Bescheide verschickt werden. Daher bleiben auch die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen gleich. Zahlungspflichtige erhalten nur dann einen neuen Steuer- oder Gebührenbescheid, wenn sich Veränderungen ergeben.

Weitere Fragen zum Thema beantworten Miriam Rosenbaum unter Telefon 05407 888-230, Christof Kicker unter Telefon 05407 888-213 sowie Frank kleine Bornhorst unter Telefon 05407 888-232.

wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de

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Gemeinde Wallenhorst

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