Horst Baier: Höherer Stellenwert für den Natur- und Artenschutz

Ein Bach im Artland. Foto: Büro Horst Baier
Ein Bach im Artland. Foto: Büro Horst Baier
Horst Baier, unabhängiger Landratskandidat und Samtgemeindebürgermeister in Bersenbrück, fordert einen höheren Stellenwert für den Natur- und Artenschutz im Landkreis Osnabrück.

Der Landkreis Osnabrück ist derzeit dabei, die von der Europäischen Union (EU) seit langem geforderten Verordnungen über Landschaftsschutzgebiete umzusetzen. Hier besteht ein großer Nachholbedarf, da die EU der Bundesrepublik Deutschland und damit dem Land Niedersachsen mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht hat, so Horst Baier in einer Pressemitteilung.

Am 24. Januar diesen Jahres hat die EU nochmals die Bundesrepublik aufgefordert, endlich die sogenannte „FFH-Richtlinie“ über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen umzusetzen. Die EU fordert die Festlegung konkreter Ziele für die Naturschutzgebiete und eine detaillierte Bestandsaufnahme. Hierunter sind auch Gebiete im Landkreis wie zum Beispiel die Else und die obere Hase oder die Bäche im Artland. Die EU bemängelt hier eine fehlende Ausweisung von Schutzgebieten, fehlende Erhaltungsziele und fehlende Maßnahmen für den Naturschutz. Dem Landkreis Osnabrück ist das Schreiben bekannt.

Die Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück hat aktuell eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Else und obere Hase“ in der Stadt Melle vorgelegt. Der Landrat und die Mehrheit der Kreispolitik planen auf Druck der Landwirtschaft die von eigenen Fachleuten erarbeitete Richtlinie zu Lasten des Naturschutzes zu verwässern. Statt eines von den Fachleuten vorgesehenen Schutzstreifens von 5 Meter entlang der Gewässer, wo der Einsatz von Pestiziden verboten sein soll, soll der Streifen auf einen Meter verkürzt werden.

Landratskandidat Horst Baier hält die Verwässerung der Verordnung aufgrund von wirtschaftlichem Druck von Landwirten für ein fatales Signal gegen den Naturschutz und kontraproduktiv im Hinblick auf das Arten- und Insektensterben. Er hält die Entscheidung für fachlich und rechtlich zweifelhaft. Die Landwirte bekommen flächenbezogene Subventionen teilweise auf dafür, dass sie Grundregelungen zum Schutz der Gewässer und der Natur beachten. An der Else sind im Übrigen nicht nur Gewässer und Kleinfische  zu schützen, sondern auch eine Uferrandvegetation. Die sollte sich auf einem mindestens 5 Meter breiten Streifen – von Bioziden und Gülle verschont – entwickeln können. Dieser Vorgang hat auch Auswirkungen auf die ausstehenden Beschlüsse zu anderen Naturschutzgebieten, zum Beispiel bei den Bächen im Artland. Gerade im Nordkreis hat die Landschaft auch eine hohe Bedeutung für den Tourismus und bedarf dringend einer naturnahen Verbesserung.

Die beabsichtigte Entscheidung des Landkreises missachtet die Fachposition der eigenen Naturschutzbehörde und das Interesse der Allgemeinheit an einem besseren Naturschutz. Solche Fälle sind nach Einschätzung von Baier Wasser auf die Mühlen der EU-Kommission im laufenden Vertragsverletzungsverfahren.

Die EU-Kommission erwartet bei der Umsetzung der Richtlinie präzise Ziele und Maßnahmen, die auch wirkungsvoll und nachprüfbar sein sollen. Die Wirksamkeit ist einem Gewässerschutz von vornherein abzusprechen, bei dem 1 m vom Ufer eine uneingeschränkte, intensive Nutzung möglich ist. Hier hilft auch keine Landmaschinentechnik mit GPS und Abdrift-Steuerung. Pestizideinträge in die Gewässer sind nie ganz auszuschließen.

Wer solche schmalen Randstreifen für ausreichend erklärt und anschließend mit dem Biozideinsatz beginnt, muss sich über das Insektensterben nicht wundern.

Baier fordert bei der Umsetzung der FFH-Richtlinie einen Wechsel der Blickrichtung mit dem Fokus auf der Natur. Mit Blick auf einen wirkungsvollen Naturschutz sollte gemeinsam mit den Landwirten nach Wegen gesucht werden, um unzumutbare Belastungen für Betroffene aufzufangen. Im Zweifel muss auch über finanzielle Entschädigungen oder den Kauf von Flächen an Bächen gesprochen werden. Die jetzt geplante Verschärfung der Kontrollen ist viel zu aufwendig und kann mit dem vorhandenen Personal nicht geleistet werden.

Der Landkreis Osnabrück verfügt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt über sehr wenig FFH-Gebiete. Schätzungen gehen von knapp 4 Prozent der Landkreisfläche aus, der Bundesdurchschnitt liegt bei 9,3 Prozent. Baier sieht hier noch einen großen Nachholbedarf und könnte sich auch den Erwerb von Flächen durch den Landkreis vorstellen, um diese anschließend naturnah zu entwickeln. Die Landwirte sollten hier als Partner gewonnen werden.

H. Bai./pm, Foto: Büro Horst Baier

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