Für ausgewählte Personen Zensus 2022: Anfang Mai Schreiben mit Informationen

2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder
Nach elf Jahren ist es wieder soweit: Mitte Mai startet bundesweit eine neue stichprobenbasierte Volkszählung, mit der Bevölkerungs- und Wohnungsdaten gewonnen werden. Auch im Landkreis Osnabrück werden Einwohnerinnen und Einwohner ab dem 1. Mai Post erhalten: Diese ist notwendig für die Vorbereitung und Terminankündigung der Befragung.

Die Volksbefragung ist notwendig, da für viele politische Entscheidungen belastbare Daten notwendig sind. Im Landkreis Osnabrück werden deshalb für den kommenden Zensus rund 37.000 Menschen befragt, die nach dem Zufallsprinzip durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen ausgewählt werden.

Wie ist der Ablauf? Ab dem 1. Mai erhalten die ausgewählten Einwohnerinnen und Einwohner Post von den Erhebungsbeauftragten. Die Sendung enthält ein Informationsschreiben sowie einen Termin für die Befragung. Sollten die Betroffenen an diesem Tag verhindert sein, müssen sie Kontakt zu dem Erhebungsbeauftragten aufnehmen und einen neuen Termin vereinbaren.

Die Befragungen finden in dem Zeitraum zwischen dem 16. Mai und 14. August statt. Die Termine sollen dabei nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie möglichst kurz und kontaktarm gehalten werden. Dabei werden die Hygiene- und Schutzvorschriften beachtet. Für das Interview ist einen Zeitraum von etwa fünf bis zehn Minuten vorgesehen. Die Datenerfassung umfasst für den Großteil der zu Befragenden noch einen zweiten Teil. Dafür erhalten die ausgewählten Landkreiseinwohnerinnen und –einwohner die Zugangsdaten für einen Online-Fragebogen.

Für die Befragung gilt eine Auskunftspflicht: Jede zur Auskunft ausgewählte Person muss daher ihre aktuellen Daten melden. Diese Daten unterliegen strenger Datensicherheit und umfassendem Datenschutz. Die ermittelten Daten werden nicht einzeln betrachtet, sondern fließen in eine Gesamtschau für Bund, Länder und Kommunen ein.

H. M.-D./lkos/pm, Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

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Landkreis Osnabrück

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