Gemeinde Wallenhorst räumt auch Siedlungsstraßen

Der Baubetriebshof ist mit allen verfügbaren Fahrzeugen im Winterdienst-Einsatz. Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst
Der Baubetriebshof ist mit allen verfügbaren Fahrzeugen im Winterdienst-Einsatz. Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst
Besondere Wetterlagen erfordern besondere Einsätze. So räumt der Baubetriebshof der Gemeinde Wallenhorst zurzeit mit Unterstützung diverser externer Dienstleister den Schnee in sämtlichen Straßen im Gemeindegebiet.

„Es werden zurzeit nicht nur wie sonst üblich die Hauptverkehrswege sowie Bus- und Schulbuslinien geräumt, sondern auch die Siedlungsstraßen“, sagt Andreas Albers seitens der Gemeindeverwaltung. Dazu seien nicht nur die eigenen Fahrzeuge im Einsatz, sondern auch Dienstleister wie Galabauunternehmen mit Radladern und Mulden. „Alles, was verfügbar ist, ist unterwegs.“ Wo der Schnee nicht zur Seite geschoben werden könne, werde er teils sogar mit Anhängern und Mulden abgefahren. Die Straßen würden systematisch nach und nach abgearbeitet, wobei man natürlich nicht sofort überall sein könne, sagt Albers. „Diesbezüglich bitten wir alle auch um etwas Geduld.“

In diesem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung auch auf die Straßenreinigungspflicht der Anlieger hin und bittet, den Schnee nicht vom Gehweg auf die Straße zu schieben, sondern auf das eigene Grundstück (siehe Informationen unten im Kasten).

Für Fragen zum Thema stehen Andreas Albers und Vitali Flach – zuständig für den Baubetriebshof – unter Telefon 05407 888-152 bzw.  05407 888-160 sowie Klaus Schwegmann vom Team Sicherheit und Ordnung unter Telefon 05407 888-302 gern zur Verfügung.

Hinweise der Gemeinde Wallenhorst zur Straßenreinigungspflicht

Schnee nicht auf die Straße schieben

Freie Wege retten Leben

Um diese Jahreszeit muss man jederzeit mit Winterwetter rechnen. Dafür, dass Eisglätte und Schnee dann nicht zum unüberwindbaren Hindernis werden, sind in Wallenhorst neben der Gemeindeverwaltung alle Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte verantwortlich.

Während die Gemeinde für den Winterdienst an öffentlichen Gebäuden, auf Hauptverkehrswegen sowie Bus- und Schulbuslinien sorgt, sind die Bürgerinnen und Bürger für ihr unmittelbares Umfeld zuständig. Genauer: Die Reinigungspflicht haben Eigentümer und Erbbauberechtigte der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften.

Streusalz nur in Ausnahmefällen

Anlieger müssen die Gehwege, gemeinsame Geh- und Radwege sowie gefährliche Fahrbahnstellen mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln sichern. Gehwege an Bushaltestellen sind von Schnee und Eis frei zu halten, ebenso Gossen, Einlaufschächte und Hydranten. Bei Tauwetter sind die Rückstände des Streumittels zu entfernen. Salz darf nur in Ausnahmefällen bei extremem Eisregen und Glatteis verwendet werden.

Falls das Winterwetter über Nacht einsetzt, müssen diese Bereiche an Werktagen spätestens bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr gesäubert sein. Bis 20 Uhr ist die Reinigung bei Bedarf zu wiederholen.

Freigeräumt werden muss auf Geh- und Radwegen ein Streifen von mindestens 1,50 Meter Breite. Wo keine Geh- und Radwege sind, wie zum Beispiel in verkehrsberuhigten Zonen, genügt ein Streifen von einem Meter.

Freie Wege retten Leben

Wichtig: Der Schnee sollte nicht vom eigenen Grundstück oder Gehweg auf die Fahrbahn gekehrt werden. Andernfalls entstehen für andere Verkehrsteilnehmer neue zusätzliche Hindernisse.

Buchstäblich lebensgefährlich werden diese, wenn sie Rettungsdienste behindern. So haben die Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde schon die Erfahrung gemacht, dass aufgetürmte und anschließend festgefrorene Schneeberge auf der Fahrbahn ihnen das Durchkommen unmöglich machten.

Reinigungspflicht besteht ganzjährig

Die Verpflichtung zum Winterdienst ist Teil der Reinigungspflicht. Diese gilt in Wallenhorst nicht nur im Winter. Vielmehr müssen Eigentümer und Erbbauberechtigte grundsätzlich für die ordnungsgemäße Beseitigung von Schmutz, Laub, Papier, Unrat und Wildkräutern in den oben genannten Bereichen sorgen. Die Gemeinde Wallenhorst bittet im Interesse aller Verkehrsteilnehmer um Beachtung dieser Vorschriften.

Die entsprechende Satzung und Verordnung zur Straßenreinigung kann auf der Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht eingesehen werden.

wa/pm, Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst

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Gemeinde Wallenhorst

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