Radius von zehn Kilometern Geflügelpest in Belm: Sperrzone auch in Wallenhorst

Die Geflügelpest in Belm betrifft auch Wallenhorst. Symbolfoto: svklimkin / Pixabay
Die Geflügelpest in Belm betrifft auch Wallenhorst. Symbolfoto: svklimkin / Pixabay
Geflügelpest in Belm: In einem Geflügelbestand in Belm ist ein Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza) festgestellt worden. Alle Tiere des Bestandes wurden bereits am gestrigen Samstag aus tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Gründen getötet. Außerdem hat der Landkreis Osnabrück eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den Seuchenbestand herum festgelegt. Dies betrifft auch Wallenhorst.

Die Schutz- und Überwachungszone stellen gemeinsam die Sperrzone dar. Diese Sperrzone erstreckt sich auf Gebiete der Gemeinden Belm, Wallenhorst, Bissendorf, Bramsche, Ostercappeln und der Stadt Osnabrück sowie auf Teile des Kreises Steinfurt. Die Allgemeinverfügung für den im Landkreis Osnabrück befindlichen Teil der Sperrzone ist auf der Homepage des Landkreises Osnabrück veröffentlicht worden in der Rubrik „Verwaltung – Bekanntmachungen“ und tritt am morgigen Montag, 31. Oktober, in Kraft. Mit der Verfügung werden die erforderlichen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen für die Sperrzone angeordnet, um eine weitere Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern. Hierzu kann auch auf einer interaktiven Karte auf der Homepage des Landkreises Osnabrück geprüft werden, ob bestimmte Adressen oder Geflügelstandorte in einer der beiden Zonen liegen.

Sowohl für Nutzgeflügel als auch für Hobbygeflügel gilt im Zehn-Kilometer-Radius eine Stallpflicht. Die Stallpflicht hat in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu erfolgen. Die Schutzvorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Vermehrte Krankheits- und Todesfälle müssen dem Veterinärdienst gemeldet werden.

Der Transport von Vögeln, Eiern, Fleisch, Fleischerzeugnissen, Gülle, Mist, Einstreu, Federn ist eingeschränkt. Futterlager und Einstreulager sollten vor Wildvögeln geschützt werden, so dass dort kein Wildvogelkot hinterlassen werden kann.

B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: svklimkin / Pixabay

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Landkreis Osnabrück

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