Förderungen für private Maßnahmen Dorfentwicklung Alt-Wallenhorst / Rulle / Nettetal

Stephanie Janning, Abteilungsleitung Freiraumplanung IPW, erläutert anhand von Beispielen die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung. Foto: Claudia Broxtermann / Gemeinde Wallenhorst
Stephanie Janning, Abteilungsleitung Freiraumplanung IPW, erläutert anhand von Beispielen die Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung. Foto: Claudia Broxtermann / Gemeinde Wallenhorst
Seit der Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm im Jahr 2010 haben sich für die Gemeinde Wallenhorst, wie auch für Private und Vereine im Dorfentwicklungsgebiet besondere Fördermöglichkeiten eröffnet, um die Entwicklung des Dorfes voranzutreiben. Der Förderzeitraum wurde vor kurzem um zwei Jahre bis 2025 verlängert. Davon sollen vor allem private Antragssteller profitieren.

Um die damit gegebenen Fördermöglichkeiten, die Rahmenbedingungen zur Antragstellung und kostenfreie Beratungsmöglichkeiten nochmals in Erinnerung zu rufen, hatte die Gemeinde Wallenhorst am Mittwoch (10. April) zu einem Infoabend ins Ruller Haus eingeladen, an dem rund 20 Personen teilnahmen. Ausführlich erläuterte dabei das mit der Umsetzungsbegleitung beauftragte Büro IPW Ingenieurplanung Wallenhorst bestehende Fördermöglichkeiten und die Antragstellung.

Kostenfreie Beratung

Wer den Infoabend verpasst hat und wissen möchte, ob geplante Maßnahmen an Haus und Garten förderfähig sein könnten, kann sich für weitere Informationen und zur Vereinbarung eines kostenfreien Beratungstermins vor Ort gern an Tanja Reimann (Gemeinde Wallenhorst, E-Mail tanja.reimann@wallenhorst.de, Telefon 05407 888-711) sowie Christiane Dettmer (Büro IPW, E-Mail c.dettmer@ingenieurplanung.de, Telefon 05407 880-77, Mobil 0174 9930331) wenden. In einem ersten Gespräch lässt sich so schnell feststellen, ob eine Antragstellung möglich und sinnvoll ist.

Die Gemeinde Wallenhorst möchte alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, diese Chance wahrzunehmen und die Zukunft Ihrer Dorfregion mitzugestalten, indem sie von den vielfältigen Fördermöglichkeiten profitieren.

Stichtage beachten

Zu beachten ist, dass Förderanträge im Bewilligungszeitraum zu den Stichtagen 30. September 2024 sowie 30. September 2025 über die Gemeindeverwaltung beim Amt für regionale Landesentwicklung eingereicht werden müssen.

Weitere Informationen zur Dorfentwicklung, wie eine Darstellung des Fördergebiets, können auf der Internetseite wallenhorst.de/dorfentwicklung eingesehen werden.

wa/pm, Foto: Claudia Broxtermann / Gemeinde Wallenhorst

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Gemeinde Wallenhorst

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