CDW: Weiterentwicklung der Vergaberichtlinie

Baugebiet zwischen Ziegeleistraße und Fiesteler Straße mit Blick in Richtung Westen. Foto: CDW Wallenhorst
Baugebiet zwischen Ziegeleistraße und Fiesteler Straße mit Blick in Richtung Westen. Foto: CDW Wallenhorst
Der Änderungsantrag der CDW wird von allen Fraktionen unterstützt. Es geht um die Weiterentwicklung der Vergaberichtlinie für Baugebiete in Wallenhorst. Eine Pressemitteilung der CDW.

Für die Vergabe von Baugrundstücken wendete die Gemeinde Wallenhorst die 2019 verabschiedete Vergaberichtlinie erstmalig für das Baugebiet „Südlich des Wasserwerkes“ in Lechtingen an. Dieses Vergabeverfahren anhand der Richtlinien sorgt für klare Verhältnisse und ist gerecht. Das Verfahren ist transparent und kann von allen Bewerbenden nachvollzogen werden.

Nach unseren Vorstellungen konnten bei der Vergabe der Grundstücke des Baugebietes „Südlich des Wasserwerkes“ nicht genügend Bewerbende mit Wallenhorster Bezug berücksichtigt werden. Deshalb und um weitere unpraktikable Umstände, die sich auf die praktische Anwendung dieser Richtlinie beziehen, weiterzuentwickeln wurde diese Evaluierung initiiert.

So werden jetzt auch unverheiratete Paare mit gleicher Meldeadresse verheirateten Paaren gleichgestellt und erhalten hierfür 2 Punkte. Aus dem Familienstand mit Kindern können also bis zu 6 Punkte erzielt werden. Neben dem Familienstand werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten in Wallenhorst und Pflegebedürftigkeit im Punktesystem bewertet.
Ebenfalls wurde der Punktwert für Bewerbende mit aktuellem Wohnsitz in Wallenhorst um einen Punkt auf 3 Punkte erhöht. Hier sind wir der Ansicht, dass wir – nach Wallenhorst zurückkehrende Bewerbende- nicht benachteiligen dürfen. Bewerbende, z. B. Studierende, die hier zwar aktuell nicht ihren Hauptwohnsitz haben, aber bereits zuvor 10 Jahre in Wallenhorst zuhause waren, sollen ebenfalls 3 Punkte erhalten.

Diese Umstände führen dazu, dass die Bewerbenden wesentlich häufiger den Gruppen 1 und 2 zugeordnet werden. Insofern ist es für uns eine logische Konsequenz, auch den Verteilungsschlüssel für diese Gruppen zu erhöhen.

Wir haben im Vorfeld alle Fraktionen über unseren Änderungsantrag informiert und bedanken uns ausdrücklich für das gute Klima während dieser Gespräche.

Der geänderte Beschlussvorschlag sieht vor, dass aus der Kategorie 2 nun 40% der Baugrundstücke anstatt 30 % vergeben werden. Die Kategorie 3 wird um 10 % reduziert. Außerdem werden zurückkehrende Wallenhorster, Antragstellenden mit aktuellem Wohnsitz in Wallenhorst gleichgestellt.

Im Ausschuss für Bauen, Planen, Straßen und Verkehr wurde hierzu am 02.12.2021 ein einstimmiger Beschluss von allen Fraktionen gefasst.

Es ist geplant, dass diese Vergaberichtlinie für die Baugebiete in Hollage an der Fiesteler Str. und in Rulle am Stadtweg angewendet wird.

Für die CDW
Dirk Hagen
Foto: CDW Wallenhorst

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CDW Wallenhorst

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