Grund- und Gewerbesteuerhebesätze CDU Wallenhorst: Keine Steuererhöhungen in unsicheren Zeiten

Andre Budke, Marlies Robben und Sara Tausch aus der CDU Fraktion Wallenhorst. Foto: privat
Andre Budke, Marlies Robben und Sara Tausch aus der CDU Fraktion Wallenhorst. Foto: privat
Keine Steuererhöhungen in unsicheren Zeiten: Der Wallenhorst Gemeindehaushalt 2023 sieht daher keine Erhöhungen der Hebesätze in 2023 mehr vor. 2024 soll jedoch als Teil des Gesamtkompromisses die Gewerbesteuer erhöht werden. Eine Pressemitteilung der CDU.

Bereits seit den Haushaltsberatungen 2022 wird die mögliche Notwendigkeit einer Erhöhung der Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer im Wallenhorster Rat intensiv diskutiert, da die Verwaltung eine Erhöhung der Hebesätze ab dem 01.01.2023 bei der Grundsteuer A und B auf 350 v.H. (+30) und bei der Gewerbesteuer auf 400 v.H. (+40 Punkte) geplant hatte.
Aufgrund dieser geplanten Steuererhöhungen konnte die CDU Fraktion dem Haushalt 2022 nicht zustimmen. Im Jahr 2022 kamen der Krieg in der Ukraine, die hohe Inflation und insbesondere immense Steigerungen der Energiekosten hinzu. Es kann derzeit noch nicht abschließend abgeschätzt werden, wie sich das Jahr 2023 in volkswirtschaftlicher Hinsicht entwickelt.
Aus diesem Grund hat die CDU Fraktion sich in 2022 bereits früh festgelegt, dass wir eine weitere Mehrbelastung der Bürger (durch eine Erhöhung der Grundsteuerhebesätze) und der ansässigen Unternehmen (durch eine Erhöhung der Gewerbesteuersätze) in 2023 nicht mittragen können. Diese klare Positionierung hat nach unserer Auffassung auch bei der Ratsmehrheit für ein Umdenken gesorgt, so dass die anfänglich klare Mehrheit für Steuererhöhungen 2023 nunmehr im Rat nicht mehr besteht.

Der Gemeindehaushalt 2023 sieht daher keine Erhöhungen der Hebesätze in 2023 mehr vor. Dies betrachten wir als großen Erfolg der CDU Position: Keine Steuererhöhungen in unsicheren Zeiten!

Für das Jahr 2024 hat der Rat der Gemeinde Wallenhorst bereits jetzt eine „Hebesatzsatzung“ erlassen, in der die künftigen Steuerhebesätze bereits jetzt festgelegt werden. Es ist ein Erfolg, dass auch 2024 keine Erhöhung der Grundsteuer vorgesehen ist. Die Gewerbesteuer hingegen soll zum 01.01.2024 erhöht werden. Als Teil des Gesamtkompromisses hat die CDU Fraktion dieser Regelung zugestimmt, da die Gemeinde ebenfalls erhebliche Kostensteigerungen schultern muss, insbesondere bei den anstehenden Investitionen in die Schulmensen. Sollte sich die wirtschaftliche Situation im Jahr 2023 zuspitzen, wird zu überlegen sein, ob die Gewerbesteuererhöhung noch angemessen ist.

Andre Budke
Fraktionsvorsitzender CDU
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CDU Wallenhorst

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