Besuch des Wallenhorster Rathauses nur noch mit Termin

Besucherinnen und Besucher werden in dringenden Fällen nach Terminvereinbarung am Seiteneingang des Rathauses empfangen. Foto: André Thöle
Besucherinnen und Besucher werden nach Terminvereinbarung am Seiteneingang des Rathauses empfangen. Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie schränkt die Gemeinde Wallenhorst die Öffnung ihres Rathauses ab Donnerstag, 2. Dezember, ein. So ist ein persönlicher Besuch nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung sowie unter Einhaltung der 3G-Regel und mit FFP2-Maske möglich.

Wer also einen Termin im Rathaus wahrnehmen möchte, muss entweder einen Nachweis über eine Impfung oder Genesung erbringen oder das negative Ergebnis eines höchstens 24 Stunden alten Corona-Tests vorweisen können.

Terminvereinbarung und getrennte Eingänge

Termine vergibt die Verwaltung telefonisch unter 05407 888-0 oder unter den Rufnummern der jeweils zuständigen Ansprechpersonen. Zur vereinbarten Zeit werden die Gäste dann am Seiteneingang des Rathauses (Alter Pyer Kirchweg) von den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeholt. Wer das Bürgerbüro oder die Kfz-Zulassung aufsuchen möchte, nutzt den Eingang am Ratssitzungssaal neben dem Haupteingang – selbstverständlich auch hier nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine für die Kfz-Zulassung können auch online gebucht werden.

Angelegenheiten telefonisch erledigen

Die Gemeindeverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich eine Vielzahl von Angelegenheiten auch per Telefon und per E-Mail erledigen lässt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind weiterhin während der sonst regulären Öffnungszeiten – montags und freitags von 8 Uhr bis 16 Uhr, dienstags und donnerstags von 8 Uhr bis 17.30 Uhr sowie mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr – unter Telefon 05407 888-0 erreichbar.

wa/pm, Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst

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Gemeinde Wallenhorst

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