Auf Antrag der FDP Wallenhorst erhält Informationsfreiheitssatzung

Stand Pate für die Satzung in Wallenhorst: Die Osnabrücker Satzung. Foto: FDP Wallenhorst
Stand Pate für die Satzung in Wallenhorst: Die Osnabrücker Satzung. Foto: FDP Wallenhorst
Der Rat der Gemeinde Wallenhorst beschließt auf Antrag der FDP den Rechtsanspruch auf Auskünfte ohne Angabe von Gründen. Eine Pressemitteilung der FDP.

Auf Antrag der Freien Demokraten legte die Wallenhorster Verwaltung einen Entwurf für eine Informationsfreiheitssatzung vor, der nach einem einstimmigen Votum in der Juli Sitzung nun in Kraft getreten ist.

In der satzungsmäßigen Regelung des Informationsanspruchs der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Gemeinde sehen die Liberalen nur Vorteile: „Interessierte können sich ohne Angabe eines Grundes Informationen verschaffen, die bei der Gemeinde gesammelt werden,“ erklärt der Fraktionsvorsitzende Markus Steinkamp und ergänzt: „Dies dient einer besonderen Transparenz der Gemeindeverwaltung und der Vertrauensstärkung in den ordnungsgemäßen Gang der Geschäfte. Unsere Ansicht nach sollen sich Bürgerinnen und Bürger niemals als Bittsteller fühlen.“

Vorteile entstehen nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, auch die Verwaltung profitiert laut dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Dr. Marco Barenkamp: „Die klare satzungsmäßige Regelung zu Grenzen des Auskunftsrechts erleichtert den Umgang mit möglicherweise querulatorischen Anfragen, ohne sich Willkürvorwürfen auszusetzen.“

Barenkamp ergänzt: „Zudem wurde unsere Anregung umgesetzt, dass die Verwaltung Anfragen mit dem Verweis auf Internetfundstellen abschließen kann und so nach und nach alle häufig angefragten Informationen online auffindbar sind bzw. die Veröffentlichung immer gleich mitgedacht wird. Aufwand und Hemmschwellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger entfallen so komplett.“

Abschließend weist Markus Steinkamp noch einmal darauf hin, dass in der Praxis bisher nie Probleme aufgetreten sind. Dennoch hält er die Regelung für sinnvoll: „Die Satzung begründet nun einen Rechtsanspruch, denn Niedersachsen hat als eines der letzten Bundesländer ein Gesetz zur Informationsfreiheit immer wieder verschleppt. Auch wenn im Moment alles gut läuft, steht doch alle fünf Jahre die Verwaltungsspitze zur Wahl und wir möchten nicht, dass die Bedienung von Informationsbedürfnissen vom Wohlwollen der Verwaltung abhängt. Es ist unseres Erachtens besser, in guten Zeiten einvernehmlich vorzuarbeiten, als in hoffentlich nie eintretenden Situationen gegen Widerstände ankämpfen zu müssen.“

Dass dies von der Verwaltung und allen anderen Fraktionen unterstützt wurde, freut die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde sehr.

M. St./FDP Wallenhorst
Foto: FDP Wallenhorst

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FDP Wallenhorst

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