FDP Wallenhorst gibt Datenschutz-Tipps für Vereine

Vor zahlreichen Teilnehmern führten Daniel Eling (links) und Markus Steinkamp durch das Thema. Foto: Ferdinand Brockhaus
Vor zahlreichen Teilnehmern führten Daniel Eling (links) und Markus Steinkamp durch das Thema. Foto: Ferdinand Brockhaus
Seit mehreren Wochen ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU nun anwendbar und beschäftigt die Medien. Die Verordnung betrifft auch direkt Vereine und Verbände sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Grund genug für den Ortsverband Wallenhorst der FDP, im Vorfeld zur Unterstützung des Ehrenamtes kostenlos über das Thema zu informieren.

„Keine Angst, die EU will weder die Vereine noch die Wirtschaft in die Knie zwingen“, versicherte Markus Steinkamp den rund 60 Zuhörerinnen und Zuhörern in der Hofstelle Duling, die der Einladung gut einen Monat vor der uneingeschränkten Anwendbarkeit der Verordnung gefolgt waren.

Eröffnet wurde die Veranstaltung vom Vorsitzenden des Ortsverbandes Daniel Eling, der zufrieden mit der Zahl der Teilnehmer die Anwesenden herzlich begrüßte und dann das Wort an Markus Steinkamp übergab. Der Wallenhorster Ratsherr der Freien Demokraten ist selbst Datenschutzbeauftragter und auch als Lehrbeauftragter in diesem Themenbereich tätig.

Steinkamp relativierte in seinem Vortrag die Schreckensszenarien einiger Medien, die vor allem die möglichen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro (oder mehr anhand des Umsatzes) in den Vordergrund rückten. Mit solchen Horror-Zahlen versuchten teilweise Berater, Verunsicherung zu schüren und ihre Dienste an den Mann und die Frau sowie Vereine und Unternehmen zu bringen. Hier gab Steinkamp teilweise Entwarnung. So müsse z.B. nicht jeder Verein einen Datenschutzbeauftragten haben und wenn sei es völlig ausreichend, jemanden im Verein, der sich für das Thema interessiert, zu benennen, sodass teure externe Unterstützung entbehrlich bleibt.

Schwieriger einzuschätzen sei der Umgang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sowie den dem deutschen Recht bisher weitgehend fremden Schadenersatzansprüchen für immaterielle Schäden, d.h. wenn sich eine betroffene Person durch eine ihrer Ansicht nach unberechtigte Verarbeitung lediglich eingeschränkt fühlt, ohne, dass ein konkreter Schaden in Euro und Cent belegbar ist. Deshalb und wegen einiger weiterer offener Rechtsfragen heißt es laut Steinkamp in der Branche, man müsse wohl den Ausgang der ersten Gerichtsverfahren abwarten. Mit gefestigter Rechtsprechung sei aber erst 2021 zu rechnen.

Die Unsicherheiten betreffen jedoch vor allem Sanktionen und Rechtsmittel. Für den Umgang mit personenbezogenen Daten ändere sich mit dem Stichtag 25. Mai wenig und doch in gewisser Weise alles. Fortan gelte eine Art Beweislastumkehr. Unternehmen wie Vereine müssen belegen können, welche Vorkehrungen sie getroffen haben, um Datenschutzpannen zu verhindern. Dazu bedürfe es keiner umfassenden Abhandlungen, aber es müsse konkret benannt werden, wer was unter welchen Bedingungen darf. Für solche Themen empfehle es sich möglicherweise auch, eine Datenschutzordnung abzufassen oder die Vereinssatzung entsprechend anzupassen.

Die von Daniel Eling im Abschluss an den Vortrag moderierte Diskussion und Fragerunde zeigte, dass das Thema von großem Interesse ist. Das Material zum Vortrag kann unter info@fdp-wallenhorst.de angefordert werden. Weitere Informationen zur Datenschutzgrundverordnung der EU.

M. St./pm, Foto: Ferdinand Brockhaus

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