Öffentlichkeitsbeteiligung zum Wallenhorster Lärmaktionsplan

Die Gemeinde Wallenhorst ist verpflichtet, einen vereinfachten Lärmaktionsplan aufzustellen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Symbolfoto: Pixabay / Mimzy
Die Gemeinde Wallenhorst ist verpflichtet, einen vereinfachten Lärmaktionsplan aufzustellen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Symbolfoto: Pixabay / Mimzy
Mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Die Gemeinde Wallenhorst erstellt hierzu einen Lärmaktionsplan und beteiligt ab Mittwoch die Öffentlichkeit.

Als Ziele sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die Gemeinde Wallenhorst ist nach § 47d BImSchG verpflichtet, einen vereinfachten Lärmaktionsplan aufzustellen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Den aktuellen Entwurf können Interessierte von Mittwoch, 26. September, bis Mittwoch, 10. Oktober, auf der Internetseite www.wallenhorst.de/laermaktionsplan oder zu den Öffnungszeiten im Wallenhorster Rathaus einsehen. Eine Stellungnahme kann innerhalb des genannten Zeitraums über das Kontaktformular auf der Internetseite oder per E-Mail an martin.heidkamp@wallenhorst.de eingereicht werden.

wa/pm, Symbolfoto: Pixabay / Mimzy

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Gemeinde Wallenhorst

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