Baucontainer, Schuttmulden, Aktionsstände Neufassung: Sondernutzung von Wallenhorster Straßen

Das Rathaus in Wallenhorst. Symbolfoto: Wallenhorster.de
Das Rathaus in Wallenhorst. Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
In Wallenhorst wird die Sondernutzung von Straßen durch eine Satzung geregelt. Diese hatte der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung in einer neuen Fassung auf den Weg gebracht.

Wer beispielsweise Baucontainer oder Schuttmulden auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen oder dort vorübergehend Baumaterial lagern möchte, benötigt für diese Sondernutzung der Straße eine Genehmigung. Gleiches gilt etwa auch für Verkaufswagen oder Aktionsstände.

Die Satzung zur Sondernutzung sowie die dazugehörige Gebührensatzung können auf der Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht eingesehen werden. Fragen zum Thema beantwortet Nicole Erben vom Fachbereich Bürgerservice und Soziales gern unter Telefon 05407 888-311.

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Gemeinde Wallenhorst

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