Mobiles Impfteam am Mittwoch, 19. Januar, in Wallenhorst

Impf-Aktion. Symbolfoto: candyandi / Pixabay
Impf-Aktion. Symbolfoto: candyandi / Pixabay
Die Mobilen Impfteams sind weiterhin im Landkreis Osnabrück aktiv. Damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger das Angebot unkompliziert wahrnehmen können, gibt es zusätzliche Zeiten, an denen die Impfteams vor Ort sind. Am Mittwoch, 19. Januar, sind diese von 15 Uhr bis 19 Uhr in Wallenhorst.

Eine vollständige Übersicht gibt es auf www.corona-os.de/impfen. Auf der Internetseite ist auch direkt eine Anmeldung möglich.

Die Impfteams sind am Mittwoch, 19. Januar, in Wallenhorst im Foyer der Haselandhalle (Uhlandstraße 21, 49134 Wallenhorst) und am Donnerstag, 20. Januar, in Bramsche (Dorfgemeinschaftsanlage, Schulstraße 1, 49565 Bramsche) im Einsatz. Durch veränderte Zeiträume (jeweils 15 bis 19 Uhr) können bei diesen Impfangeboten auch Termine in den Abendstunden vereinbart werden. Am kommenden Samstag, 22. Januar, gibt es von jeweils 10 bis 14 Uhr Impfangebote in Bad Rothenfelde, Melle-Mitte, Quakenbrück und Bersenbrück.

Die Impfteams bieten Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen an. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten ist die Terminbuchung für Boosterimpfungen notwendig. Menschen, die ihre Erstimpfung erhalten möchten, müssen keinen Termin vereinbaren. Allerdings empfiehlt es sich auch für diese Gruppe, das Anmeldeportal zu nutzen, um Warteschlangen zu vermeiden. Zudem werden dadurch die Planungen erleichtert. Wichtiger Hinweis: Wenn mehrere Familienmitglieder geimpft werden möchten, muss für jedes Mitglied ein eigener Termin vereinbart werden.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt mittlerweile, dass Menschen Auffrischimpfungen wegen der Omikron-Variante des Coronavirus bereits nach mindestens drei statt nach sechs Monaten erhalten können. Dies setzt der Landkreis Osnabrück auch um. Hinzu kommen veränderte Regeln für den Impfstoff Johnson & Johnson. Nach Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes benötigen Menschen, die zunächst diesen Impfstoff erhalten haben, eine zusätzliche Impfung, um als vollständig grundimmunisiert zu gelten. Zwei zusätzliche Impfungen sind nun notwendig, um den Status geboosert zu erhalten. Die Boosterimpfung soll drei Monate nach der Zweitimpfung erfolgen.

Menschen, die über 30 Jahre alt sind, werden mit dem mRNA-Impfstoff von Moderna geboostert. Biontech steht vorrangig den Menschen unter 30 zur Verfügung, sowohl für die Erstimpfung oder als Zweit- und Boosterimfpung nach einer Impfung von Johnson & Johnson.

Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin vereinbart haben, dann allerdings verhindert sind oder anderweitig ihre Impfung erhalten haben, werden gebeten, den Termin zu stornieren. Dieser wird dann umgehend für andere Impfinteressierte wieder freigegeben.

Neue Regeln nach Johnson & Johnson-Impfung

Neue Regeln für die Impfung mit Johnson & Johnson: Nach Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes benötigen Menschen, die zunächst diesen Impfstoff erhalten haben, nun zwei zusätzliche Impfungen, um als geboostert zu gelten

Mit der neuen Regelung unterscheidet sich Johnson & Johnson jetzt nicht mehr von anderen Impfstoffen. Wichtige Beispiele: Nach der Zweitimpfung gelten die Geimpften als vollständig grundimmunisiert und müssen als Kontaktpersonen nicht mehr in Quarantäne. Drei Monate nach der Zweitimpfung kann die Boosterung erfolgen. Dann entfällt auch die Testpflicht zum Beispiel bei dem Besuch eines Restaurants. Die neuen Regeln bedeuten allerdings auch: Menschen, die zunächst mit Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten nach der Zeitimpfung nicht mehr als geboosert und erhalten diesen Status erst wieder mit der dritten Impfung.

H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: candyandi / Pixabay

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