Mietpreisspiegel 2020/2021 für Wallenhorst erschienen

Stadthäuser in Wallenhorst. Foto: Gemeinde Wallenhorst / Thomas Remme
Stadthäuser in Wallenhorst. Foto: Gemeinde Wallenhorst / Thomas Remme
Der Mietpreisspiegel für die Gemeinde Wallenhorst wurde aktualisiert und ist in der Fassung 2020/2021 ab sofort erhältlich.

Er liegt in gedruckter Form im Wallenhorster Rathaus zur kostenlosen Mitnahme aus oder kann über die Internetseite wallenhorst.de/mietpreisspiegel eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Herausgeber des Mietpreisspiegels ist die Gemeinde Wallenhorst unter Mitwirkung des Vereins „Haus und Grund Osnabrück“, des „Mietervereins für Osnabrück und Umgebung“ und des „Immobilienverbandes Deutschland, IVD Nord“, vertreten durch die Regionalbeauftragte für den Bezirk Weser-Ems-Süd.

Der Mietpreisspiegel ist eine grundsätzliche Orientierungshilfe für die jeweiligen Vertragspartner auf dem Wohnungsmarkt für nicht preisgebundene Wohnungen. Er hat daher lediglich Rahmencharakter. Weder greift er in bestehendes Vertragsrecht ein, noch berührt er die Vertragsfreiheit bei Neuabschluss von Mietverträgen. Für möblierte Wohnungen ist der Mietpreisspiegel nicht anwendbar, ebenso wenig für Kleinstwohnungen und Einfamilienhäuser.

Fragen zum Mietpreisspiegel beantwortet Martin Wendland seitens der Gemeindeverwaltung gern unter Telefon 05407 888-715 oder per E-Mail an martin.wendland@wallenhorst.de.

wa/pm, Foto: Gemeinde Wallenhorst / Thomas Remme

Über den Autor

Gemeinde Wallenhorst

Pressemitteilungen aus dem Rathaus der Gemeinde Wallenhorst. Diese Beiträge werden durch die Redaktion von „Wallenhorster“ grundsätzlich nicht gekürzt oder bearbeitet. Lediglich die Überschriften und ggf. Einleitungssätze werden von uns redaktionell angepasst. Profil-Foto: Wallenhorster.de