Horst Baier: „Müllgebühren im Landkreis sind unnötig hoch“

Horst Baier möchte die Kosten für die Müllentsorgung im Landkreis Osnabrück optimieren. Foto: Büro Horst Baier
Horst Baier möchte die Kosten für die Müllentsorgung im Landkreis Osnabrück optimieren. Foto: Büro Horst Baier
Der Gebührenzahler muss nach Meinung des Landratskandidaten Horst Baier durch überhöhte Müllgebühren andere Gesellschaften des Landkreises mitfinanzieren. „Diese trickreiche Konstruktion ist legal, aber alles andere als fair und transparent“, findet er.

Die Abfallwirtschaft im Landkreis Osnabrück ist über eine komplizierten Struktur organisiert, die nach Ansicht von Horst Baier zu überhöhten Abfallgebühren führt. Formal ist ein Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für die Gebührenerhebung zuständig, führt Baier in einer Mitteilung auf. Die eigentliche Abfallwirtschaft wird von der AWIGO GmbH und deren Tochtergesellschaften durchgeführt. Die AWIGO stellt dem Eigenbetrieb im Jahr circa 25 Millionen Euro in Rechnung. In diesem Betrag ist eine Mehrwertsteuer enthalten, die der Eigenbetrieb nicht absetzen kann. Gleichzeitig entstehen bei der AWIGO jährliche Gewinne, die in 2016 bei 2,5 Millionen Euro und 2017 bei 2,2 Millionen Euro lagen, so der Landratskandidat. 

Baier verdeutlicht: Mit den Gewinnen aus den Abfallgebühren wiederum finanziert der Landkreis Osnabrück über seine Holding BEVOS andere Beteiligungen des Landkreises. Als Beispiel nennt er die Verluste aus dem Hafen Bohmte, die Zuschüsse zum Flughafen Münster-Osnabrück oder an die Verkehrsgesellschaft VLO GmbH.

„Der Landkreis hat mit der AWIGO einen Entsorgungsvertrag, der auf kalkulierten Selbstkosten plus einem kalkulatorischen Gewinn besteht. So entsteht automatisch ein Gewinn, der den Gebührenzahlern nicht zurückgezahlt werden muss. Eigentlich werden solche Konstruktionen bei Vergaben an private Abfallentsorger genutzt. Der Landkreis hat aber die eigene Tochter beauftragt. Bei einer öffentlichen Ausschreibung der Abfallentsorgung würden mit Sicherheit geringe Kosten entstehen“, schätzt Baier ein.

Horst Baier schlägt eine andere Organisationsform vor, die nach seiner Ansicht zu Gebührensenkungen und einfacheren Strukturen führen würde. Die AWIGO sollte demnach von einer GmbH in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden. „Diese öffentliche Rechtsform braucht keine Mehrwertsteuer zu nehmen und macht den Eigenbetrieb überflüssig. Die Abfallgebühren könnten sinken und die verdeckten Steuern fallen weg“, nennt Baier die Vorteile. Eine Anstalt kann dann selbst Gebühren erheben und wird von einem Verwaltungsrat gesteuert. Da keine Mehrwertsteuer erhoben werden muss, sind auch zusätzliche Einsparungen möglich. Auf die Personalkosten von 5,4 Millionen Euro würden nicht mehr 19 Prozent Mehrwertsteuer entfallen. Das macht immerhin einen Betrag von 1 Millionen Euro oder 4 Prozent Gebührensenkung aus. Wenn die Gewinne ganz oder teilweise den Gebührenzahlern wieder erstattet werden, sind weitere Gebührensenkungen möglich.

Weiterhin kündigt Baier eine Prüfung an, ob ein gemeinsamer Abfallwirtschaftsbetrieb von Landkreis und Stadt zu Einsparungen führen könnte. Im Bereich Entsorgung und Verwertung gibt es schon eine enge Kooperation. Andere Regionen wie Hannover haben bereits einen gemeinsamen Betrieb von Stadt und Landkreis. Baier rechnet mit Einspareffekten bei einer gemeinsamen Verwaltung. Bislang war der Landkreis hier zurückhaltend, weil der städtische Abfallbetrieb Löhne nach öffentlichen Tarifen zahlt und die AWIGO nicht. Dies sollte sich nach Baier ebenfalls ändern. Er würde sich auch für eine Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat der AWIGO zu einem Drittel einsetzen.

F. Ro. mit H. Ba./pm, Foto: Büro Horst Baier

Über den Autor

PM - Presse-Mitteilungen

Täglich erreichen uns viele Pressemitteilungen und Berichte. Diese wählt die Redaktion von Wallenhorster.de nach Relevanz und Interesse für die Leserschaft aus. Sofern möglich ergänzen wir die Texte, welche uns übermittelt wurden. Werbeliche Aussagen werden zwecks Neutralität gekürzt. Die darin wiedergegebene Meinung muss nicht mit der Meinung des Herausgebers / der Redaktion übereinstimmen. Die Autoren sind in der Regel entsprechend gekennzeichnet.