Eichenprozessionsspinner in Wallenhorst: Wie reagiert die Gemeinde?

Gespinst des Eichenprozessionsspinners an einer Eiche. Foto: Gemeinde Wallenhorst
Gespinst des Eichenprozessionsspinners an einer Eiche. Foto: Gemeinde Wallenhorst
Der Eichenprozessionsspinner wird bundesweit zu einer Plage. Auch in Wallenhorst werden täglich neue Nester an Eichen gesichtet und gemeldet. Doch wie geht die Gemeinde eigentlich mit den Meldungen um und welche Maßnahmen werden getroffen? Unsere Redaktion hat nachgefragt.

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Schmetterling. Die Brennhaare der Raupen können beim Menschen schwere Reaktionen auslösen. Die Härchen der Raupen enthalten das Nesselgift Thaumetopoein. Es kann bei Hautkontakt oder beim Einatmen verschiedene Wirkungen, zum Teil auch heftige allergische Symptome,  auslösen. Hautkontakte führen zur sogenannten Raupendermatitis. Bei betroffenen Personen hängen Empfindlichkeit und Reaktionsintensität von der Häufigkeit der Kontakte zu den feinen Brennhaaren ab (siehe Niedersächsisches Landesgesundheitsamt).

Auch in Wallenhorst werden täglich neue Nester gesichtet und der Gemeinde gemeldet (wir berichteten). In der vergangenen Woche haben sich auch zunehmend verunsicherte Leser an unsere Redaktion gewandt. Sie hätten zwar Nester der Gemeinde gemeldet, diese hätte aber lediglich Warnschilder aufgehängt. Aus diesem Grund hat unsere Wallenhorster.de-Redaktion genauer im Rathaus nachgefragt und mit Rüdiger Mittmann, Fachbereichsleiter Bürgerservice und Soziales, gesprochen:

Wie geht die Gemeinde Wallenhorst mit gemeldeten Nestern um?

Aufgrund jeder Meldung wird individuell beurteilt, welche Maßnahmen zu verlassen sind. Jedes bei der Gemeinde Wallenhorst gemeldete Nest wird in ein landkreisweites Kataster eingetragen. Dieses dient u. a. dazu, einen Überblick über die Befälle und deren Häufung zu bekommen.

Welche Schwierigkeiten ergeben sich auf privatem Grund?

Für eine Bekämpfung bzw. Entfernung der Nester ist der jeweilige Grundstückseigentümer zuständig. Es gibt jedoch keine rechtliche Verpflichtung zur Entfernung der Nester.

Wie geht die Gemeinde mit Nestern speziell auf Gemeindegrund um? Beispiele: Grünstreifen am Rande des Baugebietes „Witthügel“ in Hollage-Ost oder die Krippe beziehungsweise das Familienzentrum in Lechtingen (hier hängt schon seit dem 6. Juni ein Warnschild im Gebäude)?

Die Gemeinde geht mit Meldungen über Nester im öffentlichen Bereich wie folgt um: Bei besonders sensiblen Bereichen (u. a. Kindergärten, Schulhöfe, Spielplätze, Jugendfreizeitstätte Hollager Mühle) erfolgt eine umgehende Absperrung und Entfernung durch einen Schädlingsbekämpfer. An stark frequentierten Wanderwegen, Straßen oder Radwegen werden Warnschilder aufgehängt. In allen anderen Bereichen erfolgt grundsätzlich keine Bekämpfung und keine Kennzeichnung.

Werden tatsächlich nur rund fünf Prozent der Nester entfernt? Wenn ja, welche Gründe gibt es dafür?

Da die Gesamtzahl der befallenen Bäume nicht bestimmt werden kann, kann von der Gemeinde auch keine Aussage zur Prozentzahl der entfernten Nester gemacht werden. Seit Anfang Juni 2019 wurden im Auftrag der Gemeinde Wallenhorst vom Schädlingsbekämpfer über 50 Nester entfernt.

Reicht die Sicherung mit Warnschildern aus?

In besonders sensiblen Bereichen (siehe oben) reicht die Aufstellung von Warnschildern nicht aus. Deshalb wurden dort die Nester im Auftrag der Gemeinde entfernt. In anderen Bereichen wird abgesperrt und / oder werden Warnschilder aufgestellt. Die Warnschilder und die Presseveröffentlichungen sollen für das Thema und die möglichen Gefahren sensibilisieren.

Am Hollager Baugebiet „Witthügel“ werden die Nester auf dem Gemeindegrünstreifen übrigens nach Informationen unserer Redaktion nicht entfernt. Die Gefährdung sei nicht akut. An der Krippe in Lechtingen wurden sie hingegen inzwischen von einer Spezialfirma entfernt.

Nester des Eichenprozessionsspinners melden

Hinweise auf Nester des Eichenprozessionsspinners im öffentlichen Bereich nimmt Klaus Schwegmann unter Telefon 05407 888-302 bzw. per E-Mail an klaus.schwegmann@wallenhorst.de gern entgegen. Er bittet dabei um eine möglichst genaue Ortsangabe und bestenfalls ein Foto, damit die Nester von den fachkundigen Schädlingsbekämpfern schnell gefunden werden können.

Informationen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes

Weitere Informationen zum Thema hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt auf seiner Internetseite veröffentlicht. Hier stehen auch ein Merkblatt zu den gesundheitlichen Gefahren sowie eine Broschüre zum Thema Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners zum Download zur Verfügung.

F. Ro., Foto: Gemeinde Wallenhorst / Thomas Remme