Britische Variante des Corona-Virus im Landkreis Osnabrück

Das Corona-Virus. Symbolfoto: iXimus auf pixabay
Das Corona-Virus. Symbolfoto: iXimus auf pixabay
Die hochansteckende britische Variante B 1.1.7 des Corona-Virus hat das Osnabrücker Land erreicht. Mittlerweile wurden zwei Infektionen in der Region nachgewiesen, dazu gibt es weitere Verdachtsfälle.

In diesen Fällen werden von Laboren so genannte Typisierungen durchgeführt, um den Nachweis zu erbringen, ob es sich bei den Infektionen tatsächlich um die genannte Mutation handelt. Bei den oft erwähnten „Sequenzierungen“ handelt es sich um detaillierte Untersuchungen des Virusgenoms. Diese dauern üblicherweise mehrere Tage bis Wochen, sind also für Bewertungen akuter Ausbruchsgeschehen nicht geeignet.

Die neue Variante des Virus bedeutet einen zusätzlichen Aufwand für den Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück. So ermittelt er auch Personen, die nur kurze Kontaktzeiten mit den Erkrankten hatten. Eine weitere Folge ist, dass eine Verkürzung der Quarantäne auf zehn Tage nach einem negativen Testergebnis nicht möglich ist.

Bei der Ermittlung von Menschen, die mit der britischen Variante erkrankt sind, konzentriert sich der Gesundheitsdienst auf Fälle, bei denen es entsprechende Verdachtsmomente gibt. Dazu gehört etwa die Frage, ob die Erkrankten aus einem Gebiet eingereist sind, in dem die Mutation stärker auftritt. Ein anderer Hinweis kann sein, wenn es sich um Ausbruchsgeschehen handelt, die sich besonders schnell entwickelt haben.

Mit dieser Vorgehensweise handelt der Gesundheitsdienst entsprechend der fachlichen Kriterien, die das Robert-Koch-Institut entwickelt hat. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass gefährliche Corona-Varianten schnell erfasst und die entsprechenden Schutzvorkehrungen gegen eine weitere Verbreitung umgesetzt werden können.

Darüber hinaus werden derzeit weitere Schutzvorkehrungen geprüft, die eine schnelle Ausbreitung verhindern sollen. So könnten etwa regelmäßige Schnell-Testungen, wie sie seit Oktober 2020 in Senioren- und Pflegeeinrichtungen gemacht werden, auch auf Kitas und Grundschulen ausgeweitet werden.

H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: iXimus auf pixabay

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