Die entsprechenden Bestimmungen in den Richtlinien wurden zum 1. Januar 2018 angepasst. Sportvereine können demnach für minderjährige Turnierteilnehmerinnen und -teilnehmer einen Zuschuss für ein begleitendes Rahmenprogramm beantragen. Des Weiteren wurden zeitgleich die Zuschüsse für Wanderungen, Fahrten und Lager von 1,25 Euro auf 2 Euro pro Tag und berechtigtem Teilnehmenden erhöht.
Die Richtlinien zur Förderung von Vereinen, Verbänden und Institutionen können auf der Internetseite der Gemeinde Wallenhorst online eingesehen werden (die Richtlinien können hier als pdf-Datei abgerufen werden).
Für Fragen zur Antragstellung steht Ursula Kocks unter Telefon 05407 888-532 gern zur Verfügung.
wa/pm, Symbolfoto: Michael Helweg
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