Die Feuerwehr im Einsatz. Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung (BAM) Hinweise, woran Sie geprüftes Silvesterfeuerwerk erkennen können: Zu den Hinweisen der BAM als Broschüre geht es hier.
Bitte denken Sie auch daran, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Himmelslaternen dürfen in ganz Niedersachsen nicht aufsteigen.
· Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001“).
· Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
· Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
· Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
· Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
· „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
· In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
· Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
· Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
Die Gemeinde Wallenhorst wünscht Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!
pm/wa, Foto: Wallenhorster.de
Ausstellungen, Konzerte, Events: Hier findet ihr eine wöchentlich aktualisierte Ansicht von Terminen, die von der…
Bislang unbekannte Täter haben am Montagabend vom Betriebsgelände eines Unternehmens an der Ruller Straße in…
Sich online gut zu präsentieren und auffindbar zu sein, ist heutzutage Gold wert. Das wissen…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier