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Verwaltung

Hinweise für einen unfallfreien Start ins neue Jahr

Feuerwerk an Silvester ist eine Tradition und schön anzusehen. Doch die Silvesterkracher können gefährlich sein. Darauf weist noch einmal vorsorglich die Gemeindeverwaltung Wallenhorst in einer Pressemitteilung hin.

Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung (BAM) Hinweise, woran Sie geprüftes Silvesterfeuerwerk erkennen können: Zu den Hinweisen der BAM als Broschüre geht es hier.

Bitte denken Sie auch daran, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Himmelslaternen dürfen in ganz Niedersachsen nicht aufsteigen.

Bitte beachten Sie zu Ihrer und Aller Sicherheit folgende Regeln:

·         Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001“).
·         Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
·         Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
·         Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
·         Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
·         „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
·         In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
·         Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
·         Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.

Die Gemeinde Wallenhorst wünscht Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!

pm/wa, Foto: Wallenhorster.de

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Gemeinde Wallenhorst

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