Osterfeuer sind in der Gemeinde Wallenhorst nur im Sinne öffentlicher Brauchtumsfeuer erlaubt. Daher können alle Interessierten die angemeldeten Feuer besuchen. Osterfeuer dürfen ausschließlich am Ostersonntag in der Zeit von 14 bis 23 Uhr abgebrannt werden.
Die nachfolgende Liste bietet einen Überblick über die angemeldeten bzw. genehmigten Feuer am diesjährigen Ostersonntag:
F. Ro. mit wa/pm, Symbolfoto: Pixabay / Reynard1603
This post was last modified on 30. März 2024 20:28
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