- Anzeige -
Categories: Nachrichten

Baucontainer, Schuttmulden, Aktionsstände Neufassung: Sondernutzung von Wallenhorster Straßen

In Wallenhorst wird die Sondernutzung von Straßen durch eine Satzung geregelt. Diese hatte der Gemeinderat in seiner Dezember-Sitzung in einer neuen Fassung auf den Weg gebracht.

Wer beispielsweise Baucontainer oder Schuttmulden auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen oder dort vorübergehend Baumaterial lagern möchte, benötigt für diese Sondernutzung der Straße eine Genehmigung. Gleiches gilt etwa auch für Verkaufswagen oder Aktionsstände.

Anzeige

Die Satzung zur Sondernutzung sowie die dazugehörige Gebührensatzung können auf der Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht eingesehen werden. Fragen zum Thema beantwortet Nicole Erben vom Fachbereich Bürgerservice und Soziales gern unter Telefon 05407 888-311.

wa/pm, Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de

- Anzeige -
Published by
Gemeinde Wallenhorst

Recent Posts

  • Nachrichten

<span class='after' style='font-family: Open Sans, arial, helvetica, sans-serif ;color:#444444;font-size: 1.7rem;'>Am Samstagabend</span> Fahrgastschiff auf Stichkanal bei Wallenhorst in Not: 25 Passagiere evakuiert

Am Samstagabend ist ein Fahrgastschiff auf dem Osnabrücker Stichkanal westlich von Wallenhorst in Schwierigkeiten geraten.…

23. März 2026
  • Nachrichten

<span class='after' style='font-family: Open Sans, arial, helvetica, sans-serif ;color:#444444;font-size: 1.7rem;'>Am Sonntagnachmittag</span> Verkehrsunfall in Wallenhorst: Rollerfahrer bei Abbiegevorgang verletzt

Am Sonntagnachmittag ist es gegen 15.30 Uhr in Wallenhorst im Kreuzungsbereich Große Straße / Franksmannstraße…

23. März 2026

Diese Seite verwendet Cookies.

Mehr Infos hier