Neue Bescheide bekommen ebenfalls alle Hundesteuerpflichtigen, da in diesem Jahr auch neue Hundesteuermarken ausgegeben werden.
Bei der Grundsteuer A und B und der Niederschlagswassergebühr gibt es hingegen keine Änderungen, sodass hier keine neunen Bescheide verschickt werden. Daher bleiben auch die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen gleich. Zahlungspflichtige erhalten nur dann einen neuen Steuer- oder Gebührenbescheid, wenn sich Veränderungen ergeben.
Weitere Fragen zum Thema beantworten Miriam Rosenbaum unter Telefon 05407 888-230, Christof Kicker unter Telefon 05407 888-213 sowie Frank kleine Bornhorst unter Telefon 05407 888-232.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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