Das Rathaus in Wallenhorst. Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
Rechtsanwalt Stephan Beume wird dazu Neuerungen, Rechte und Pflichten vortragen. Die DSGVO tritt am 25. Mai in Kraft. Die Zeit drängt also für Unternehmen, die sich im Datenschutz noch nicht richtig aufgestellt haben. Was ändert sich im Vergleich zum jetzigen Bundesdatenschutzgesetz? Für Unternehmen werden die bereits bekannten Pflichten erweitert und die rechtlichen, betrieblichen und technisch-organisatorischen Anforderungen an den Datenschutz deutlich erhöht.
Anmeldungen nimmt Wallenhorsts Wirtschaftsförderer Frank Jansing bis Dienstag, 6. Februar, per E-Mail an frank.jansing@wallenhorst.de entgegen. Für weitere Fragen zur Veranstaltung steht er unter Telefon 05407 888-815 gern zur Verfügung.
wa/pm, Foto: Wallenhorster.de
Anmerkung der Redaktion: Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. bietet zum Thema „EU-DSGVO – Änderungen für Unternehmen und Verbraucher“ ein kostenloses E-Book an.
This post was last modified on 27. März 2018 10:39
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