Zugewachsene Gullys verhindern das Abfließen des Oberflächenwassers. Foto: Klaus Schwegmann / Gemeinde Wallenhorst
Nach der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung sind Grundstückseigentümer nicht nur für die Reinigung des Gehweges vor ihrem Haus zuständig, sondern auch für eine saubere Gosse bzw. einen ungehinderten Abfluss des Regenwassers in den Gully. Die Gemeinde Wallenhorst bittet deshalb alle betroffenen Anlieger, hier zeitnah eine Reinigung vorzunehmen.
Dasselbe gilt für überhängende Äste oder Büsche bzw. Hecken, die in den jeweiligen Straßenbereich oder Gehweg ragen. Hierdurch wird die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer gefährdet. Überhängendes Grün sollte daher möglichst bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Für Fragen rund um das Thema Straßenreinigung steht Klaus Schwegmann unter Telefon 05407 888-302 sowie per E-Mail an klaus.schwegmann@wallenhorst.de gern zur Verfügung.
wa/pm, Foto: Klaus Schwegmann / Gemeinde Wallenhorst
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