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Politik

Guido Pott: Höhere Corona-Hilfen durch Zusammenfassung der Förderprogramme

Nachdem die niedersächsische Landesregierung als eines der ersten Bundesländer mit einem eigenen Corona-Soforthilfeprogramm an den Start gegangen ist, werden die bestehenden Fördermöglichkeiten mit zwei neuen Richtlinien jetzt nochmal verbessert. Grund dafür ist eine erzielte Einigung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern über eine neue Verwaltungsvereinbarung, die den Bundesländern die Möglichkeit gibt, die Corona-Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte zu verteilen.

In diesem Zusammenhang wird die bestehende Richtlinie zum 31.03.2020 durch zwei neue Richtlinien ersetzt. Damit einher gehen laut dem Landtagsabgeordneten Guido Pott zwei zentrale Verbesserungen für die Betroffenen: „Die neuen Richtlinien sind nicht nur deutlich besser dotiert, sondern auch die Antragstellung wurde zusätzlich vereinfacht. Ich hoffe, dass wir durch die Überarbeitung der Richtlinien auch in der Antragsbearbeitung noch schneller werden, damit die Hilfen die Betroffenen schnellstmöglich erreichen.“

Die erste Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige„, die aus den Bundesmitteln finanziert wird, richtet sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten. Zudem wurde auch nochmal konkretisiert, dass eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen für die Inanspruchnahme der Hilfen ausdrücklich nicht mehr notwendig ist.

Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen„, die aus Landesmitteln finanziert wird, richtet sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. Auch hier erfolgt die Förderung in zwei Stufen: Bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten.

Die übrigen Regelungen sind in beiden Richtlinien identisch. Zuständig für die Antragstellung und Auszahlung bleibt die niedersächsische Landesförderbank (NBank). Bereits gestellte Anträge nach der alten Richtlinie können auf die neue umgestellt werden. Dazu werden alle Betroffenen in den nächsten Tagen von der NBank angeschrieben und bekommen die Möglichkeit, ergänzend zu der schon gewährten Förderung des Landes eine weitere Unterstützung zu erhalten.  Dabei wird der schon beanspruchte Förderbetrag – um eine Doppelförderung zu vermeiden – angerechnet, sollte sich nach der neuen Fördermöglichkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben.

Nähere Informationen, Formulare und Beratung zu den Corona-Hilfen gibt auf der Seite der NBank.

M. He./pm, Foto: SPD Fraktion Landtag Niedersachsen

This post was last modified on 31. März 2020 14:33

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