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Planfeststellungsverfahren: SPD Wallenhorst lehnt A33-Nord ab

Die SPD Wallenhorst lehnt den Bau der A33-Nord nach wie vor entschieden ab. „Wir begrüßen daher, dass auch der Rat der Gemeinde Wallenhorst auf seiner letzten Sitzung diese ablehnende Haltung im Rahmen einer Stellungnahme zum Planfestellungsverfahren erneut unterstrichen hat“, so die SPD in einer Mitteilung.

Dies entspricht der konsequenten Linie, die Rat und Verwaltung seit Jahren verfolgen. Auch hat sich an der Haltung und Einstellung der Wallenhorster, speziell der Ruller Bürgerinnen und Bürger, die am stärksten von einem Bau der A33-Nord betroffen sein würden, nichts geändert. Die überwiegende Mehrheit lehnt ihn aus guten Gründen weiterhin ab. Die stetig stattfindenden öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen, die immer gut besucht sind, belegen dies in beeindruckender Art und Weise. Die SPD Wallenhorst sieht darin einen eindeutigen Auftrag und die Verpflichtung gegenüber den Wallenhorster Bürgerinnen und Bürgern, für ihre Interessen und gegen den Bau der A33-Nord einzutreten.

Die Gründe, die gegen die oftmals verharmlosend als Lückenschluss bezeichnete Baumaßnahme sprechen, sind hinlänglich bekannt. Aus der Perspektive des Naturschutzes schließt die geplante Trassenführung keinesfalls etwas, sondern zerschneidet und verletzt ein wertvolles FFH-Gebiet. Das Wasserschutzgebiet ist ebenfalls betroffen. Ortsteile werden durch die Linienführung getrennt und abgehängt, ebenfalls das Gegenteil eines Lückenschlusses. Der geringe Zeitgewinn für die Autofahrer steht in keinem Verhältnis zu den gravierenden negativen Folgen für den Naturschutz und die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Zumal es mit dem sechsspurigen Ausbau der A30 eine direkte Alternative gibt. Für das FFH–Gebiet und den Ortsteil Rulle hingegen gibt es keine Alternative. Beides würde unwiederbringlich zerschnitten. Zudem sei nur kurz an die massive Explosion der Baukosten erinnert.

Es gilt daher erst die A30 auszubauen, dann das Verkehrsaufkommen zu prüfen und neu zu beurteilen, was verkehrstechnisch zukünftig notwendig ist. Klimaschutz, neue Einkaufsgewohnheiten und eine sich verändernde Mobilität sind mit einzubeziehen und müssen in eine Beurteilung zu einem späteren Zeitpunkt einfließen.

Bei Eingriffen des Staates in Grundrechte, und darum geht es hier, gilt unter anderem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Demnach muss eine jede Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein. Dieser Grundsatz ist bei der Baumaßnahme A-33 Nord aus dem Blick geraten.

Schon der Geeignetheit stehen die Ausführungen von Prof. Dr. Deiters, einem ausgewiesenen Experten für Verkehrsfragen, entgegen. Seinen Ausführungen nach, bestehen die verkehrlichen Wirkungen der A33-Nord hauptsächlich in der Verbesserung der Erreichbarkeit auf regionaler Ebene und der Entlastung nachgeordneter Straßen. Dies führt gleichzeitig zu einem Ansteigen des Verkehrsaufkommens aufgrund der neuen Wegeverbindungen. Hier empfiehlt er andere Maßnahmen, um die regionalen Wegeverbindungen zu verbessern. Eine Autobahn dient in der Hauptsache nicht dem regionalen Verkehr.

Auch bei den Merkmalen der Erforderlichkeit und der Angemessenheit dürfte die Abwägung entsprechend der genannten Gründe zu Ungunsten der A33-Nord ausfallen. Gibt es wirklich kein milderes Mittel als den Bau dieses Autobahnabschnittes und stimmen Aufwand und Nutzen überein? Seitens der Wallenhorster SPD machen wir uns dafür stark, dass alle vorgebrachten Argumente und Entwicklungen nochmal auf Herz und Nieren geprüft werden. Wir werden weiterhin für das Wohl der Wallenhorster Bürgerinnen und Bürger sowie für eine lebenswerte Gemeinde mit intakter Natur eintreten.

Für die SPD im Wallenhorster Gemeinderat
Sabine Steinkamp
Ratsmitglied aus Rulle
Foto: SPD Wallenhorst

This post was last modified on 31. Januar 2021 20:28

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SPD Wallenhorst

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