Die Gemeinde Wallenhorst ist verpflichtet, einen vereinfachten Lärmaktionsplan aufzustellen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Symbolfoto: Pixabay / Mimzy
Als Ziele sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die Gemeinde Wallenhorst ist nach § 47d BImSchG verpflichtet, einen vereinfachten Lärmaktionsplan aufzustellen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Den aktuellen Entwurf können Interessierte von Mittwoch, 26. September, bis Mittwoch, 10. Oktober, auf der Internetseite www.wallenhorst.de/laermaktionsplan oder zu den Öffnungszeiten im Wallenhorster Rathaus einsehen. Eine Stellungnahme kann innerhalb des genannten Zeitraums über das Kontaktformular auf der Internetseite oder per E-Mail an martin.heidkamp@wallenhorst.de eingereicht werden.
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