Die Gemeinde Wallenhorst ist verpflichtet, einen vereinfachten Lärmaktionsplan aufzustellen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Symbolfoto: Pixabay / Mimzy
Als Ziele sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie die Verhinderung, Minderung und Vorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die Gemeinde Wallenhorst ist nach § 47d BImSchG verpflichtet, einen vereinfachten Lärmaktionsplan aufzustellen und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Den aktuellen Entwurf können Interessierte von Mittwoch, 26. September, bis Mittwoch, 10. Oktober, auf der Internetseite www.wallenhorst.de/laermaktionsplan oder zu den Öffnungszeiten im Wallenhorster Rathaus einsehen. Eine Stellungnahme kann innerhalb des genannten Zeitraums über das Kontaktformular auf der Internetseite oder per E-Mail an martin.heidkamp@wallenhorst.de eingereicht werden.
wa/pm, Symbolfoto: Pixabay / Mimzy
Traditionell werden am 1. Mai voraussichtlich wieder viele junge Leute aus Wallenhorst und Osnabrück das…
Der gesamte Nordwesten Deutschlands stellt auf eine neue Erdgassorte um – und nun ist Wallenhorst…
Der Radweg entlang der Osnabrücker Straße in Wallenhorst-Lechtingen stellt eine der wichtigsten und meist befahrenen…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier