Wer beispielsweise Baucontainer oder Schuttmulden auf öffentlichen Verkehrsflächen abstellen oder dort vorübergehend Baumaterial lagern möchte, benötigt für diese Sondernutzung der Straße eine Genehmigung. Gleiches gilt etwa auch für Verkaufswagen oder Aktionsstände.
Die Satzung zur Sondernutzung sowie die dazugehörige Gebührensatzung können auf der Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht eingesehen werden. Fragen zum Thema beantwortet Nicole Erben vom Fachbereich Bürgerservice und Soziales gern unter Telefon 05407 888-311.
wa/pm, Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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