Das Rathaus in Wallenhorst. Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
Neue Bescheide bekommen ebenfalls alle Hundesteuerpflichtigen, da in diesem Jahr auch neue Hundesteuermarken ausgegeben werden.
Bei der Grundsteuer A und B und der Niederschlagswassergebühr gibt es hingegen keine Änderungen, sodass hier keine neunen Bescheide verschickt werden. Daher bleiben auch die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen gleich. Zahlungspflichtige erhalten nur dann einen neuen Steuer- oder Gebührenbescheid, wenn sich Veränderungen ergeben.
Weitere Fragen zum Thema beantworten Miriam Rosenbaum unter Telefon 05407 888-230, Christof Kicker unter Telefon 05407 888-213 sowie Frank kleine Bornhorst unter Telefon 05407 888-232.
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
Am Samstag, 6. September, findet zum dritten Mal in St. Alexander Wallenhorst der Pfarrfest-Flohmarkt statt.…
Attraktive Kapitalanlage mit 4 Wohneinheiten in Wallenhorst-Hollage: Die Immobilie des Monats von Schrey Immobilien in…
Die CDW Wallenhorst lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich zur nächsten offenen Fraktionssitzung am…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier