Zu den Betrieben gehörten Verkaufsstellen des Lebensmitteleinzelhandels, Verbrauchermärkte und Imbissbetriebe. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Bußgeldern von 100 Euro geahndet, 39 Verfahren wurden eingeleitet.
28 Betriebe konnten kein Hygienekonzept vorlegen. In sieben Fällen wurde gegen die allgemeinen Corona-Hygieneschutzvorkehrungen so erheblich verstoßen, dass Verfahren gegen die Betreiber eingeleitet wurden. Diesen drohen nun Bußgelder zwischen 500 und 3.000 Euro.
Darüber hinaus wurden durch den Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück (Lebensmittelkontrolle) vier leichtere Zuwiderhandlungen im Bereich der Lebensmittelhygiene festgestellt. Bei zwei Imbissbetrieben waren die Verstöße so gravierend, dass diesen der weitere Betrieb sofort untersagt wurde. Das Gewerbeaufsichtsamt stellte weitere 27 Verstöße in Bezug auf den Arbeitsschutz fest, wovon elf im Zusammenhang mit Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen standen. Die Beseitigung der Arbeitsschutzmängel wird durch das Gewerbeaufsichtsamt nachverfolgt.
In 22 Betrieben wird das Ordnungsamt Nachkontrollen durchführen. Darüber hinaus werden die Corona-Schutzvorkehrungen weiter durch das Ordnungsamt des Landkreises Osnabrück kontrolliert.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
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