Der Grund für den Verzicht ist, dass sich die Sätze für die Grundsteuern A und B, für Gewerbesteuer, Hundesteuer und Regenkanalgebühr gegenüber 2019 nicht ändern. Daher bleiben auch die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen gleich. Vor diesem Hintergrund verzichtet die Gemeinde auf neue Bescheide und spart die Kosten dafür ein.
Zahlungspflichtige erhalten nur dann einen neuen Steuer- oder Gebührenbescheid, wenn sich Veränderungen ergeben.
Weitere Fragen zum Thema beantworten bei der Gemeinde Wallenhorst Frank kleine Bornhorst unter Telefon 05407 888-232 sowie Marita Lammerskitten unter Telefon 05407 888-231.
wa/pm, Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
This post was last modified on 3. Januar 2020 14:04
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