Zehn Baugrundstücke – vier Grundstücke für Einfamilienhausbebauung und sechs Grundstücke zur Doppelhausbebauung (ein Grundstück = eine Doppelhaushälfte) – können nach dem Bebauungsplan Nr. 281 „Zwischen Ziegeleistraße und Fiesteler Straße“ an dieser Stelle entstehen. Die Ersterschließung wird noch in diesem Jahr abgeschlossen sein, sodass nach Vertragsschluss ein zeitnaher Baubeginn für die Häuslebauer angestrebt werden kann.
Weitere Informationen zur Bewerbungsphase werden auf der Internetseite der Gemeinde Wallenhorst veröffentlicht. Ebenfalls dort ist das Online-Bewerbungsformular zu finden, welches zur Bewerbungsabgabe genutzt werden muss.
wa/pm, Foto: LGLN / Gemeinde Wallenhorst
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