In überschaubaren Gruppengrößen von bis zu fünf Kindern oder in Großtagespflegestellen von bis zu zehn Kindern findet die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen statt. Die Kindertagespflege ist als ein Angebot der Jugendhilfe etabliert und seit August 2021 im niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege landesrechtlich verankert.
Am Donnerstag, 22. September, verabschiedete Bürgermeister Otto Steinkamp Roswitha Krimpenfort nach 38-jähriger Tätigkeit in der Kinderbetreuung in den Ruhestand. Aus ihrer langjährigen Arbeit mit zahlreichen Kindern wusste sie dabei viel zu berichten. Bevor Krimpenfort vor 15 Jahren als eine der ersten Kindertagespflegepersonen für die Gemeinde Wallenhorst tätig wurde, hatte sie bereits viele Jahre selbstständig in der Kinderbetreuung gearbeitet.
wa/pm, Foto: André Thöle / Gemeinde Wallenhorst
Damit in den Ferien zuhause keine Langeweile aufkommt, gibt es in Wallenhorst in jedem Sommer…
Das Ruller Haus bietet auch Anfang Mai wieder einiges an Programm an: Vom Filmclub am…
Am Mittwochnachmittag hat sich um kurz vor 16.00 Uhr ein schwerer Verkehrsunfall auf der A1…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier