Damit der Start ins neue Jahr unfallfrei verläuft, dürfen nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Foto: Thomas Remme / Gemeinde Wallenhorst
Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung auf ihrer Internetseite (www.bam.de) Hinweise, an denen man geprüftes Silvesterfeuerwerk – im Einzelhandel erhältlich von Donnerstag (29. Dezember) bis Samstag (31. Dezember) – erkennen kann.
Wer pyrotechnische Gegenstände verwendet, sollte daran denken, dass das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Himmelslaternen dürfen in ganz Niedersachsen nicht aufsteigen.
Zur eigenen und aller Sicherheit sollten folgende Regeln beachtet werden:
• Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung, eine amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben.
• Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
• Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
• Feuerwerkskörper niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern zünden oder herunterwerfen.
• Nicht auf Menschen oder Tiere zielen.
• „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
• In Notfällen (Verletzungen und Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.
• Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
• Wer knallt, sollte seinen Restmüll selbst ordentlich entsorgen und nicht auf der Straße liegen lassen.
Die Gemeinde Wallenhorst wünscht einen guten Start ins neue Jahr!
wa/pm, Foto: Thomas Remme / Gemeinde Wallenhorst
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