Osterfeuer werden meist von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet und sind im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich. Angesichts der aktuellen Entwicklung mit steigenden Inzidenzwerten ist allerdings nicht absehbar, dass über die Osterfeiertage Lockerungen in Kraft treten, die ein Abbrennen von Osterfeuern möglich machen.
Der Landkreis Osnabrück empfiehlt, keinen Baum- und Strauchschnitt zu Osterfeuern aufzuschichten, da dieser voraussichtlich wieder abgetragen werden muss. Mögliche anfallende Grünabfälle durch den Frühjahrschnitt können aber wie gewohnt über die Grünplätze der AWIGO entsorgt werden.
Zudem wird es auch nicht möglich sein, nachträglich Osterfeuer abzubrennen. Ausnahmegenehmigungen werden seitens des Landkreises Osnabrück nicht erteilt. Das unzulässige Verbrennen von pflanzlichen Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: Pixabay / Reynard1603
Am Dienstagvormittag hat sich ein schwerer Verkehrsunfall mit einem Schweinetransporter auf der A1 bei Wallenhorst…
[gallery link="none" columns="1" ids="26459,26460,26461,26462"] Am Montag um 1.30 Uhr in der Nacht wurden Rettungskräfte zu…
In Wallenhorst soll ein Skatepark entstehen – so die Idee von drei Jugendlichen, die sie…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier