Das Rathaus in Wallenhorst. Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
Grund ist, dass sich die Sätze für die Grundsteuern A und B, für Gewerbesteuer, Hundesteuer und Regenkanalgebühr gegenüber 2016 nicht ändern. Daher bleiben auch die Raten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen gleich. Vor diesem Hintergrund verzichtet die Gemeinde auf neue Bescheide und spart die Kosten dafür ein.
Alle Steuerpflichtigen erhalten nur dann einen neuen Steuer- oder Gebührenbescheid, wenn sich Veränderungen ergeben.
pm/wa, Foto: Wallenhorster.de
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