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Entscheidung durch Verwaltungsgericht Osnabrück Verkaufsoffener Sonntag in Wallenhorst durch ver.di-Klage eingeschränkt

Die Gemeinde Wallenhorst hat aus Anlass der Wallenhorster Klib für den engeren Ortskern von Wallenhorst am 12. Juni einen verkaufsoffenen Sonntag festgesetzt (unsere Redaktion berichtete). Auf Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat das Verwaltungsgericht Osnabrück durch Beschluss vom heutigen Freitag, 10. Juni, den Geltungsbereich für die öffnungsberechtigten Einzelhandelsgeschäfte weiter eingeschränkt.

Alle Ladengeschäfte nördlich der Straße An der Sandgrube und westlich der Straße In der Stroth sowie alle Ladengeschäfte östlich der B 68, die über die Ruller Straße erschlossen werden, müssen ihre Verkaufsstellen am Sonntag, 12. Juni, geschlossen halten, wie die Gemeinde Wallenhorst am späten Freitagnachmittag mitteilt. Laut Facebook-Beitrag des Marketingvereins Wir für Wallenhorst müssen demnach die Unternehmen Porta, Stavermann, Kolde, Lesniks und Magni geschlossen bleiben.

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Bürgermeister Otto Steinkamp reagierte mit Unverständnis auf den Antrag von ver.di: „Der Antrag kommt zur Unzeit. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte die Wallenhorster Klib in den vergangenen zwei Jahren nicht stattfinden. Einzelhandel und Jahrmärkte befruchten sich gegenseitig. Wallenhorst ist auf einen starken Einzelhandel angewiesen. Wir hätten die Sonntagsöffnung gern ermöglicht.“

Hier geht es zur ursprünglichen Meldung zum verkaufsoffenen Sonntag am 12. Juni 2022 in Wallenhorst, der grundsätzlich weiterhin im Ortskern stattfindet (nur das oben genannte Gebiet nicht mehr).

F. Ro. mit wa/pm, Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de

This post was last modified on 10. Juni 2022 21:56

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