Schnee und Glatteis in Wallenhorst. Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de / Pixabay
Die Räumung von Schnee und die Beseitigung von Glatteis erfolgt in Wallenhorst nach klaren Prioritäten: Die Gemeinde sorgt für den Winterdienst auf Hauptverkehrswegen, Bus- und Schulbuslinien sowie an öffentlichen Gebäuden. Nebenstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche werden grundsätzlich weder geräumt noch gestreut. Die Bürgerinnen und Bürger sorgen für ihr unmittelbares Umfeld. Genauer: Die Reinigungspflicht haben Eigentümer und Erbbauberechtigte der an öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb geschlossener Ortschaften.
Nach der gemeindlichen Straßenreinigungssatzung ist der Winterdienst auf Gehwegen den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücken übertragen worden. Hierzu gehört auch die Sicherung des Fahrzeugtageverkehrs bei gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr.
Bei Glätte ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. In besonderen Ausnahmefällen ist auch der Einsatz von Salz erlaubt. Hierbei sollte man sich allerdings auf das absolut notwendige Maß beschränken.
Die entsprechende Satzung und Verordnung zur Straßenreinigung kann auf der Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht eingesehen werden.
wa/pm, Symbolfoto: Wallenhorster.de / Pixabay
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