Damit der Start ins neue Jahr unfallfrei verläuft, dürfen nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Foto: Thomas Remme
Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung auf ihrer Internetseite (www.bam.de) Hinweise, woran Sie geprüftes Silvesterfeuerwerk erkennen können.
Bitte denken Sie auch daran, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Himmelslaternen dürfen in ganz Niedersachsen nicht aufsteigen.
Bitte beachten Sie zu Ihrer und Aller Sicherheit folgende Regeln:
Die Gemeinde Wallenhorst wünscht Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!
wa/pm, Foto: Thomas Remme
This post was last modified on 23. Dezember 2017 11:00
Am heutigen Dienstag ereignete sich gegen 12.15 Uhr auf der B68 zwischen den Anschlussstellen Wallenhorst-Zentrum…
Schrey Immobilien präsentiert drei hochwertige Gewerbeflächen in Wallenhorst, Ihrem Immobilien-Makler und Ansprechpartner aus Wallenhorst für…
Der nächste Blutspendetermin in Wallenhorst findet am Mittwoch, 15. Oktober, an einem neuen Ort statt.…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier