Damit der Start ins neue Jahr unfallfrei verläuft, dürfen nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verwendet werden. Foto: Thomas Remme
Damit die Begrüßung des neuen Jahres nicht in einem Fiasko endet, gibt die Bundesanstalt für Materialprüfung und -forschung auf ihrer Internetseite (www.bam.de) Hinweise, woran Sie geprüftes Silvesterfeuerwerk erkennen können.
Bitte denken Sie auch daran, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich nicht erlaubt ist. Himmelslaternen dürfen in ganz Niedersachsen nicht aufsteigen.
Bitte beachten Sie zu Ihrer und Aller Sicherheit folgende Regeln:
Die Gemeinde Wallenhorst wünscht Ihnen einen guten Start in das neue Jahr!
wa/pm, Foto: Thomas Remme
This post was last modified on 23. Dezember 2017 11:00
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