Die Regenkanalgebühr in Wallenhorst erhöht sich zum 1. Januar 2021, die Gebührensätze bleiben aber auf niedrigem Niveau. Symbolfoto: PublicDomainPictures auf Pixabay
„Allgemeine Preissteigerungen machen auch vor der Bereitstellung und Unterhaltung des Kanalnetzes nicht halt“, erklärt Florian Lüttkemöller. Daher sei eine Anpassung der Gebühren für diese kostenrechnende Einrichtung unumgänglich gewesen. „Im kommunalen Vergleich sind die Wallenhorster Gebührensätze aber nach wie vor als niedrig zu bezeichnen“, versichert der Fachbereichsleiter Finanzen und Dienstleistungen.
Die jährliche Grundgebühr für die Niederschlagsentwässerung wird für eine überbaute Grundstücksfläche bis 200 Quadratmeter von 16 Euro auf 22,50 Euro erhöht und je weitere angefangene 20 Quadratmeter auf 2,25 Euro festgesetzt. Die jährliche Benutzungsgebühr beträgt für eine überbaute Grundstücksfläche bis 200 Quadratmeter künftig 11,50 Euro statt 8 Euro. Je weitere angefangene 20 Quadratmeter kommen 1,15 Euro hinzu. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einer überbauten Fläche von bis zu 200 Quadratmeter beträgt die Gebühr demnach 34 Euro pro Jahr.
Entsprechende Gebührenbescheide verschickt die Gemeindeverwaltung in den kommenden Tagen. Fragen dazu beantworten Lisa Osterbrink und Christof Kicker gern unter Telefon 05407 888-221 bzw. 05407 888-213. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung kann über die Internetseite wallenhorst.de/ortsrecht (Rubrik Ver- und Entsorgung) aufgerufen werden.
wa/pm, Symbolfoto: PublicDomainPictures auf Pixabay
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