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„Omikron-Wand“: Gesundheitsdienst in Region Osnabrück warnt

Die täglichen Corona-Fallzahlen überschreiten mittlerweile die 500er-Grenze. Fachleute sprechen von einer „Omikron-Wand“, so dass derzeit ein Ende der massiv steigenden Zahlen nicht abzusehen ist. Damit erreicht die Pandemie auch für den Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück eine neue Phase. Das Team ist aufgrund der hohen Fallzahlen dazu übergangen, nicht mehr alle Infizierten telefonisch zu kontaktieren. Alle betroffenen Menschen erhalten jedoch weiterhin eine schriftliche Quarantäneverfügung. Was sind die wichtigsten Quarantäne-Bestimmungen derzeit? Ein Überblick.

Bei Fragen sollten die Betroffenen zunächst auf der Internetseite corona-os.de nachsehen, ob sie dort die passenden Informationen finden. Sollte dies nicht der Fall sein, sind auch Fragen über die Hotline des Gesundheitsdienstes möglich (0541 501-1111). Aufgrund der hohen Fallzahlen ist allerdings mit langen Wartezeiten zu rechnen.

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Landrätin Anna Kebschull und Oberbürgermeisterin Katharina Pötter appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, Eigenverantwortung zu zeigen: Alle Menschen in der Region könnten einen Beitrag dazu leisten, dass die Omikron-Welle nicht noch mehr Wucht entfalte, indem sie sich nach einem coronapositiven PCR-Test umgehend absonderten. So ist es unabhängig von der Kontaktaufnahme durch den Gesundheitsdienst auch vorgeschrieben. Dasselbe gilt für Menschen, die ein positives Schnelltestergebnis erhalten haben – auch dann, wenn das PCR-Ergebnis noch nicht vorliegt. Ebenso sei es wesentlich, Kontaktpersonen zu informieren.

Die wichtigsten Quarantäne-Bestimmungen derzeit sind:

Menschen, die sich angesteckt haben, müssen für zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich bei Symptomfreiheit nach sieben Tagen freitesten. Kontaktpersonen müssen ebenfalls für zehn Tage in Quarantäne, es sei denn, sie sind geboostert, frisch geimpft (Zweitimpfung noch nicht älter als drei Monate) oder genesen (Infektion liegt nicht länger als drei Monate zurück). Sind diese Kriterien nicht erfüllt, können sich Betroffene nach sieben Tagen freitesten. Schülerinnen und Schüler können sich bereits nach fünf Tagen freitesten.

H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay

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Landkreis Osnabrück

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