Symbolbild: Redaktion
Im Laufe des Prozesses hatte der Ehemann die Tötung seiner Frau gestanden, hatte es aber eher als eine ungeplante Kurzschlussreaktion geschildert, denen zahlreiche private Probleme zu Grunde lagen. Dementsprechend hatte auch seine Anwältin auf Totschlag plädiert und lediglich eine Haftstrafe von acht Jahren gefordert. Doch die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück sah dies anders und folgte dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Sie sieht genug Beweise, dass der Täter die Wehrlosigkeit seiner Frau bewusst genutzt habe und diese habe die Tat nicht kommen sehen. Der Angeklagte nahm das Urteil laut noz-Bericht regungslos entgegen.
Alle Fragen konnten im Rahmen des Prozesses nicht geklärt werden. So fehlt weiter die Tatwaffe. Wie das besagte Messer, mit dem der tödliche Angriff erfolgte, in den Geräteschuppen gelang sei, könne nicht geklärt werden, hieß es seitens des vorsitzenden Richters. Allerdings seit das Verhalten nach der Tat “auffällig reflektiert” gewesen. So hat der 46-Jährige seine blutverschmierte Kleidung und das Messer entsorgt, nach der Tat aus dem Auto heraus Sprachnachrichten an das Opfer geschickt, in denen er nach der aktuellen Lage Zuhause fragte und habe auch auf die Beamten vor Ort “gelöst” gewirkt.
Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
Text: Markus Noldes / Foto: Redaktion
This post was last modified on 2. Oktober 2026 22:02
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