So darf die Alltagsmaske drinnen abgenommen werden zum Essen und Trinken auf dem Sitzplatz, wenn dabei der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Auch draußen auf dem Schulhof muss während der Pausen keine Maske getragen werden, solange sich die Schüler oder Lehrer nur innerhalb ihrer Gruppe (Kohorte) aufhalten oder zur anderen Gruppen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Um den Schülern eine Erholungspause und Gelegenheit zum Durchatmen zu verschaffen, darf die Maske auch während des regelmäßigen Lüftens der Räume abgelegt werden, wenn dabei der Sitzplatz nicht verlassen wird.
Grund für die allgemeine Maskenpflicht sind die anhaltend hohen Infektionszahlen im Landkreis Osnabrück, der deshalb auch mit seiner bis Ende Januar gültigen Allgemeinverfügung über die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hinausgeht und die Masken mit den geschilderten Ausnahmen verpflichtend macht, solange die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreisgebiet größer als 50 bleibt.
B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: chiplanay auf Pixabay
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