Trotz Aufhebung der Ausgangssperre gelten in Landkreis und Stadt Beschränkungen für Hochinzidenzkommunen weiter. Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
Stadt und Landkreis Osnabrück sind vielmehr weiterhin Hochinzidenzkommunen, denn für die Aufhebung dieser Einstufung sind zwei Dinge maßgeblich: Erstens muss die Inzidenz an sieben Tagen nacheinander unter 100 liegen und zweitens muss der Gesundheitsdienst die Situation dahingehend bewerten, dass die Inzidenz auch auf Dauer unter 100 bleiben wird.
Da diese Kriterien derzeit nicht erfüllt werden, gelten weiterhin die bekannten Regeln, wonach etwa nur eine Person einen anderen Haushalt besuchen darf und der Einzelhandel nicht öffnen, sondern nur vorab bestellte Ware aushändigen darf („Click & Collect“). Erst wenn Landkreis und Stadt die entsprechenden Allgemeinverfügungen wieder aufheben, können Lockerungen greifen.
B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: congerdesign / Pixabay
Irish Folk, stimmungsvolle Balladen und schwungvolle Klassiker: Die Kilkenny Band ist mit ihrer Jubiläumstour zu…
Mit einer 16-köpfigen Abordnung besuchte die Gemeinde Wallenhorst Anfang Oktober ihre polnische Partnergemeinde Stawiguda. Neben…
Bei der Norddeutschen Judo-Meisterschaft der Altersklasse U15 in Bremen gingen mit Leo und Jan Pfannenstiel…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier