Die Wälder in und um Osnabrück sind besonders im Sommerhalbjahr beliebte Erholungs- und Freizeiträume. Ob Wandern, Spazierengehen, den Hund ausführen, Radfahren oder Reiten, die Wälder bieten Platz für vielfältige Aktivitäten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass aktuell die regenarmen Zeiten sowie lang andauernde Hitzeperioden zu einer erhöhten Waldbrandgefahr führen.
Daher weisen die Waldbehörden der Stadt und des Landkreises Osnabrück mit der zunehmenden Hitze und Trockenheit auf diese reale Brandgefahr hin. Zum Schutz des Waldes und seiner Bewohner ist es nicht zulässig, in dem Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober in Wäldern, Mooren und Heiden sowie in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Das Grillen ist nur auf ausdrücklich ausgewiesenen Grillplätzen gestattet.
Heiße Katalysatoren oder Auspuffteile können die trockene Vegetation entzünden, deshalb dürfen Fahrzeuge nicht über trockenem Bodenbewuchs geparkt werden. Auch wenn es eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist der im Rahmen der Freizeitaktivitäten anfallende Müll vollständig mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Zur Verhütung von Waldbränden gelten die oben genannten Verbote im Bereich des Osnabrücker Schinkelbergs per Verordnung ganzjährig. In den öffentlichen Grünflächen der Stadt Osnabrück, zu denen auch die Wälder im Eigentum der Kommune zählen, ist es ganzjährig verboten, offene Feuerstellen zu errichten oder zu betreiben. Der Landkreis Osnabrück hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit am 13. Juni zudem eine Verordnung zur Verhütung von Waldbränden erlassen. Wer einen Brand entdeckt, sollte sofort die Feuerwehr unter Notruf 112 alarmieren.
H. M.-D./lkos/pm, Symbolfoto: Royber99 / pixabay
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