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Bis zum 22. Oktober verlängert Landkreis Osnabrück: PCR-Test weiterhin Pflicht

Der Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück weist darauf hin, dass die Pflicht zu PCR-Tests bei Corona-Verdachtsfällen bis zum 22. Oktober verlängert worden ist. Hintergrund: Auffällig häufig gibt es derzeit Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, Schulen und Kitas, dass sie von Ärzten und Schnelltestzentren mitgeteilt bekommen, dass sie bei einem positiven Selbst- oder Schnelltest keinen PCR-Test zur Bestätigung durchführen lassen müssen, wobei teilweise sogar die Durchführung dieser Test verweigert. Diese Informationen sind allerdings falsch, die Tests sind im Gegenteil per verbindlicher Verordnung weiterhin zwingend vorgeschrieben.

Diese sogenannte Absonderungsverordnung, die aktuell bis zum 22. Oktober 2022 verlängert worden ist, bedeutet verpflichtend, dass Verdachtspersonen sich unverzüglich einer PCR-Testung zu unterziehen und die zuständige Behörde im Falle eines positiven Testergebnisses unverzüglich über das Ergebnis zu informieren haben. Die Übermittlung des Ergebnisses des PCR-Tests erfolgt dabei in der Regel über das Labor, den Arzt oder das Testzentrum. Die Verordnung legt weiterhin fest, dass eine Verdachtsperson eine Person ist, die Kenntnis von einem positiven Ergebnis eines Selbsttests oder eines Schnelltests hat. Wer daraufhin nicht sofort einen PCR-Test in die Wege leitet, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Kosten dieser PCR-Tests sind übrigens kostenlos.

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In der Absonderungsverordnung ist weiterhin vorgeschrieben, dass jede krankheitsverdächtige Person und jede positiv getestete Person unabhängig von einer Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet ist, sich unverzüglich in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort zu isolieren. Diese Isolation darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der zuständigen Behörde verlassen werden, Besuche von Personen eines anderen Hausstands dürfen nicht empfangen werden.

Die Pflicht zur Absonderung endet mit Krankheitssymptomen erst 48 Stunden nach Symptomfreiheit, jedoch nicht vor Ablauf von fünf Tagen nach dem Tag der Abstrichnahme des positiven PCR-Tests. Bei einer Absonderung ohne Krankheitssymptome endet die Frist mit Ablauf von fünf Tagen nach dem Tag der Abstrichnahme des positiven PCR-Tests. Nach Beendigung der Absonderung wird dringend empfohlen, täglich eine Selbsttestung durchzuführen und sich bis zu einem negativen Testergebnis freiwillig weiter selbst zu isolieren.

B. Rie./lkos/pm, Symbolfoto: Pixabay / Samuel F. Johanns

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Landkreis Osnabrück

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