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Keine Beregnung zwischen 12 und 18 Uhr Landkreis grenzt Wasserentnahme ein

Die Stadt und der Landkreis Osnabrück geben bekannt, dass zum Schutz der Gewässer, des Grundwassers und zur Sicherung der Wasserressourcen eine “Allgemeinverfügungen zur Einschränkung von Entnahmen aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung zur Bewässerung und Beregnung sowie von Entnahmen aus dem Grundwasser zur Beregnung” erlassen wurden. Diese Maßnahmen sind aufgrund der anhaltenden Trockenperiode und der derzeitigen Hochsommerwetterlage dringend erforderlich, um negative Folgen zu verhindern.

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Die Maßnahmen im Überblick

  • Die Wasserentnahmen zur Bewässerung und Beregnung aus Fließgewässern 2. und 3. Ordnung auf dem Gebiet der Stadt und des Landkreises Osnabrück sind von Freitag, 7. August, bis einschließlich 30. September 2026 untersagt. Die Untersagung gilt auch für Wasserentnahmen, für welche eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Weitergehende oder speziellere Beschränkungen in wasserrechtlichen Erlaubnissen bleiben unberührt.
  • Die Beregnung öffentlicher und privater Grünflächen, Sportanlagen (wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätze) sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen sind täglich zwischen 12 und 18 Uhr von Freitag, 7. August, bis einschließlich 30. September 2026 untersagt. Auch hier gilt die Untersagung auch gegenüber Inhabern von Erlaubnissen für Wasserentnahmen aus Brunnen zu Beregnungszwecken.

Die oben genannten Maßnahmen wurden mittels Allgemeinverfügung umgesetzt diese sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.landkreis-osnabrueck.de/verwaltung/veroeffentlichungen/bekanntmachungen

“Aufgrund der anhaltenden Trockenheit haben sich in den Fließgewässern im Gebiet des Landkreises Osnabrück sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung dieser Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt der vergangenen Jahre. Aufgrund der Niedrigwasserstände besteht die Gefahr, dass die Gewässerbiozönose nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtungen verstärkt diese Gefahr erheblich. Dieses gilt selbst dann, wenn an einzelnen Entnahmestellen noch eine ausreichende Wasserführung beobachtbar sein sollte”, heißt es in der Verfügung.

Mit dieser Regelung möchten Stadt und Landkreis Osnabrück einen nachhaltigen Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser sicherstellen und zugleich einen Beitrag zum Schutz der ökologischen Balance unserer heimischen Gewässer leisten. Stadt und Landkreis Osnabrück appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, sparsam und verantwortungsbewusst mit Wasser umzugehen und bedanken sich für das Verständnis und die Unterstützung in dieser herausfordernden Situation.

Text: Landkreis Osnabrück / Foto: Image by Manfred Richter from Pixabay

This post was last modified on 6. August 2026 15:48

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Published by
Markus Noldes

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