Das Rathaus in Wallenhorst. Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
„Alle bereits versendeten Zuwendungsbescheide behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Der bewilligte Zuschuss wird, sofern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt werden, bei Einreichung des Verwendungsnachweises entsprechend ausgezahlt“, erläutert Klimaschutzmanager Stefan Brune. „Neue Anträge können 2026 jedoch nicht mehr eingereicht werden.“
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
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