Das Rathaus in Wallenhorst. Foto: Rothermundt / Wallenhorster.de
„Alle bereits versendeten Zuwendungsbescheide behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Der bewilligte Zuschuss wird, sofern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt werden, bei Einreichung des Verwendungsnachweises entsprechend ausgezahlt“, erläutert Klimaschutzmanager Stefan Brune. „Neue Anträge können 2026 jedoch nicht mehr eingereicht werden.“
wa/pm, Symbolfoto: Rothermundt / Wallenhorster.de
Franziska Gieseke ist die neue Trainerin der Fußballerinnen von Blau-Weiss Hollage. Die 28-jährige Ex-Bundesligaspielerin blickt…
Auf dem Gelände der Firma Bedfort in Osnabrück ist am Mittwochnachmittag, 12. August, ein Großbrand…
Erst stimmte offenbar der Belag nicht, dann war eine Pizza den Kunden zu klein -…
Diese Seite verwendet Cookies.
Mehr Infos hier